Neuinfektionen im Lichte des Infektionsschutzgesetzes

von Stephan Roth
https://t.me/achern_weiss_bescheid

Wie wird man zum Osterhasenleugner?

Zeitlebens sucht der Mensch schon nach dem Osterhasen. Gefunden indes hat ihn bis heute keiner. Das ist kurios, denn wir sehen doch, dass er da war. Immerhin finden wir die Ostereier im Garten.

Was dem Kleinkind noch schlüssig erscheint, also dass es den Osterhasen aufgrund der im Garten versteckten Eier ja geben muss, wird vom Vierjährigen schon vorsichtig hinterfragt. Da gibt es die Gerüchte der Kindergartenkollegen, die Eltern hätten die Finger im Spiel. Vielleicht hat sich die Oma schon einmal verplappert. Irgendwann legt sich das kritisch gewordene Kind auf die Lauer und erwischt die mit Ausreden bepacken Eltern beim Eierverstecken. Spätestens jetzt ist genug geforscht und hinterfragt und so kommen zwangsläufig die meisten Kids zu der schmerzhaften Erkenntnis: Den Osterhasen gibt es nicht. Schlimmer noch: Mama und Papa hatten die ganzen Jahre gelogen. Omas, Opas, Tanten und Onkels! Eine riesige Verschwörung. Von diesem herben Schlag erholt sich kaum einer.

Corona

Bei Corona verhält es sich ähnlich. Wir sehen überall im Fernsehen und in der Zeitung die Corona-Kranken und -Toten, wir hören von ihnen durch Nachbarn, Freunde oder auch im Radio. Und wenn es Corona-Kranke und -Tote so offensichtlich gibt, dann muss es ja auch die Corona-Krankheit geben. Und in der Folge auch den Erreger, der die Krankheit auslöst. Also das Corona-Virus, vor dem man uns schützen will.

Ich will erst gar nicht in die Diskussion einsteigen, ob es das Virus nun gibt oder nicht. Auch wenn viele Hinweise zu dessen Nicht-Existenz existieren, ich bin dazu einfach nicht Fachmann genug, um aus dem Glauben herauszukommen. Also: Finger weg! Ich gehe – und nur für diesen Artikel – einfach mal davon aus, dass es das Corona-Virus gibt.

Da es mittlerweile die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass an der ganzen Corona-Sache etwas faul sein könnte, schlüpfe ich in die Rolle des Osterhasenverschwörungstheoretikers, auf der Suche nach der Wahrheit und werfe einen Blick in das Infektionsschutzgesetz.

Das Infektionsschutzgesetz

Rechtliche Grundlage für sämtliche Corona-Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz (IFSG). Es bietet den Entscheidern die Legitimation für alle Verordnungen und letztlich für alles behördliche Handeln. Als kritischer Osterhasensucher ist schon alleine deshalb ein Blick mit dem Brennglas nach dort unerlässlich.

Der Zweck des IFSG

§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Das IFSG soll also:

  1. übertragbare Krankheiten vorbeugen
  2. Infektionen frühzeitig erkennen
  3. ihre Weiterverbreitung verhindern

Begriffsdefinitionen IFSG §2

Der §2 des IFSG regelt die Begrifflichkeiten.

Der Begriff ÜBERTRAGBARE KRANKHEIT

3. übertragbare Krankheit: eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit,

Der Begriff KRANKHEIT wird im IFSG nicht explizit definiert. Aus §2. 6 kann man vermuten, dass Krankheit dann vorhanden ist, wenn Symptome vorliegen und/oder der betroffene Mensch sich krank fühlt. Eine übertragbare Krankheit wäre in diesem Sinne eine Krankheit, die durch Krankheitserreger ausgelöst werden, die durch jemanden oder etwas auf einen Menschen übertragen werden können.

Der Begriff KRANKHEITSERREGER

1. Krankheitserreger: ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,

Ein Krankheitserreger muss laut IFSG

  1. vermehrungsfähig sein
  2. biologisch sein
  3. auf den Menschen übertragbar sein
  4. die Fähigkeit besitzen, beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit zu verursachen.

Interessant ist hier die Bedingung, dass ein Agens der Klassen Viren, Bakterien, Pilze oder Parasiten vermehrungsfähig sein muss. Krankheitserreger im Sinne des IFSG sind auch nur solche Erreger, die beim MENSCHEN eine Infektion oder übertragbare Krankheit auslösen können.

Der Begriff INFEKTION

Die aus meiner Sicht wichtigste Passage des IFSG ist die Definition des Begriffs INFEKTION. Denn alle Corona-Maßnahmen, die zum angeblichen Schutz der Gesundheit von Mensch und Gesellschaft aufgefahren werden, werden ausschließlich mit den sogenannten NEUINFEKTIONEN begründet. Eine solche Neuinfektion liegt in der gängigen Praxis dann vor, wenn ein Corona-PCR-Test positiv ausfällt. Sodann wandert dieses Ergebnis in die RKI-Statistik und erhöht die Inzidenz.

2. Infektion: die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,

Damit eine Infektion vorliegt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ein Krankheitserreger muss aufgenommen werden.
  2. Dieser muss sich im menschlichen Körper entwickeln oder es muss eine Vermehrung stattfinden.

Eine Infektion ist also nach Begriffsdefinition des IFSG eine Kombination verschiedener in Reihe geschalteter Vorgänge. Sind diese Bedingungen erfüllt und nachgewiesen, handelt es sich laut IFSG um eine Infektion.

Ein Krankheitserreger ist nach dem IFSG ein vermehrungsfähiges (Virus, Bakterium…) oder ein sonstiges biologisches übertragbares Agens, das beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit verursachen kann. Da der Erreger für eine Infektion aufgenommen werden muss, muss dieser von außen kommen. Eine Infektion nach dem IFSG kann also nicht durch ein im menschlichen Körper natürlicherweise vorkommendes oder durch ein sich im menschlichen Körper entwickelndes Agens zustande kommen.

Danach muss sich dieses Agens IM MENSCHLICHEN KÖRPER entwickeln können. Das Agens muss ein Umfeld vorfinden, das für dessen Entwicklung zuträglich ist. Ein gutes Immunsystem kann es einem Eindringling hier schon schwer machen. Ich verstehe bspw. unter Entwicklung, dass eine menschliche Zelle ein Virus aufnimmt und zwar so, dass eine Vermehrung dieser durch das Virus manipulierten Zelle möglich ist.

Auch eine Vermehrung muss laut IFSG zwingend im menschlichen Körper stattfinden. Genau an dieser Stelle kommen wir in Bezug auf die Corona-Neuinfektionen in große Schwierigkeiten. Denn wie messe ich eine Vermehrung im menschlichen Körper, wenn ich aus für PCR-Tests genommenen Proben zeitlich und örtlich in der Regel nur einmalige und punktuelle Hinweise habe? Die allermeisten sogenannten Neuinfizierten begeben sich ja symptomlos nach Hause in Quarantäne. Sie werden in aller Regel kein zweites Mal getestet, werden aber schon jetzt als Infektion in der RKI-Statistik geführt. D.h. die Zahl der Neuinfektionen wird durch einen positiven PCR-Test erhöht, ohne dass der Nachweis der Vermehrung und somit ohne dass der Nachweis einer Infektion nach dem IFSG erbracht wurde.

Streng genommen müsste man in zeitlichem Abstand jeweils an der gleichen Stelle eine Probe nehmen, um diese dann mit der vorherigen zu vergleichen. Und selbst dann wäre dies schwierig. Habe ich in der Familie einen Erkrankten, so könnte es ja durchaus sein, dass ich zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Erregermengen auf der Nasen- oder Rachenschleimhaut habe, da ich diese kurz vor Messung in voller Ladung vom kranken Familienmitglied abkriegen könnte. Wenn das Umfeld in meinem Körper, also das Immunsystem, mit den Erregern klarkommt und diese eliminiert, dann fände eben keine Vermehrung statt, im Gegenteil.

Auf Nachfrage beim Gesundheitsamt Offenburg, ob die Vermehrung in jedem Einzelfall geprüft würde, wurde dies verneint. Nur im „Zweifelsfall“ würde eine Probe an das RKI geschickt, wo es aufwendig auf Vermehrungsfähigkeit geprüft würde. Jedoch bedeutet Vermehrungsfähigkeit ja nicht zwingend, dass sich ein Erreger im jeweiligen menschlichen Körper auch tatsächlich vermehrt.

Ein befreundeter Rechtsanwalt meinte einmal zu mir, dass Recht schon fast wie Mathematik sei. Man könne ein Gesetz also beim Wort nehmen. Insofern meine ich, ist es – gerade im Hinblick auf die drohenden Konsequenzen – legitim, darauf zu pochen, dass der laut IFSG geforderte Nachweis der Vermehrung auch tatsächlich im menschlichen Körper stattfinden muss und eben nicht in einem Reagenzglas im Labor. Denn im Labor findet ein Agens ganz sicher nicht die Bedingungen vor, die in dem jeweiligen Körper, aus welchem die Probe stammt, zu finden wären. Das Labor kann nur ein allgemeines Umfeld darstellen, nie das individuelle, natürliche Umfeld. Vermutlich finden Erreger im Labor am ehesten noch zuträgliche Bedingungen, in Form von Nährlösungen, an denen sie sich erfreuen könnten. Es wird ja ausschließlich die Vermehrungsfähigkeit geprüft.

Das Labor kann niemals die Situation des Körpers nachstellen, aus welchem die Probe stammt. Aber genau diesen Zustand zu betrachten ist essentiell. Denn stehen Erreger einem gut funktionierenden Immunsystem gegenüber, wird jede positive Probe zu einer faulen Neuinfektion.

Doch selbst der Nachweis der Vermehrungsfähigkeit unter Laborbedingungen wird so gut wie nie erbracht. Zu aufwendig, zu teuer und zudem benötigt es ein Hochsicherheitslabor der Stufe 3, von denen es nicht allzu viele in Deutschland gibt. Hier verweise ich auf den Email Austausch mit dem Gesundheitsamt Offenburg.

Auf einem Boden des Unrechts

Da der Nachweis über die Vermehrung der durch einen positiven Corona-PCR-Test vermuteten Erreger in keinem Fall nach den Vorgaben des IFSG erfolgt (wie auch?), liegt nach dessen Definition auch kein Nachweis einer Infektion vor. In der Folge muss man davon ausgehen, dass ausnahmslos alle Corona-PCR-positiv Proben nicht den Anforderungen des IFSG genügen und diese somit in Wahrheit überhaupt keine Infektionen nach dem IFSG sind.

Damit stehen alle Maßnahmen auf einem Boden des Unrechts.

Erwachsen werden

Die Erkenntnis, dass es den Osterhasen nicht gibt, die Erkenntnis, dass ein tief vertrautes Umfeld sich gegen einen verbünden könnte, ja, das ist ein Erwachen, gar ein Stück Erwachsenwerden. Bei Corona ist es nicht anders. Corona bietet jedem die Chance aufzuwachen, herauszukommen aus dem Glauben, hin zum selbst erarbeiteten Wissen. Jeder ist aufgefordert, kritisch zu hinterfragen. Corona bietet die Chance, eine aufrechte, selbstbestimmte Haltung einzunehmen, eine unglaubliche Chance zum Erwachsenwerden.

Quellen

Infektionsschutzgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html

Emailaustausch Gesundheitsamt Offenburg

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