Der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschied kürzlich, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht befugt sind, Europäische Haftbefehle auszustellen. Die Richter am EUGH begründen die Entscheidung damit, dass es „keine hinreichende Gewähr für (die) Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ gäbe. Anders als in anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland gegenüber den Staatsanwälten eine Weisungsbefugnis durch Justizminister.

Die Behörde, die mit der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls betraut ist, muss bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig handeln – und zwar auch dann, wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der zuvor von einem Richter oder einem Gericht erlassen wurde. Es dürfe keinerlei strukturelle Gefahr drohen, dass die Entscheidung durch Weisungen oder Anordnungen der Exekutive beeinflusst werden könnte, so die Große Kammer.

Ein strenger Maßstab. Und der hat Folgen für das deutsche System: Für die Staatsanwaltschaften in Deutschland sei nicht gesetzlich ausgeschlossen, dass im Einzelfall doch eine Weisung eines Landesjustizministers Einfluss auf ihre Arbeit nehmen könnte, so die Richter in Luxemburg am Montag. Ansatzpunkt für die Entscheidung des EuGH ist eine Formulierung in Art. 6 Abs. 1 des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses zum Haftbefehl (2002/584/JI), nach welcher der Haftbefehl nur von einer „Justizbehörde“ in einem Mitgliedstaat ausgestellt werden darf. Diese müsse entsprechend „unabhängig“ arbeiten können.

Weiterlesen Quelle

https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/

Interessant dazu ein Auszug aus Wikipedia zur Definition einer Demokratie

Obwohl die Staatsform der Demokratie dies per Definition nicht unbedingt miteinschließt, wird sie im äußeren, modernen, vor allem westlich geprägten Bild meist mit einer gewissen Form der Rechtsstaatlichkeit verbunden (siehe auch entsprechender Abschnitt). Mindestens zu nennen sind dabei:

  • Garantie der Grundrechte jedes Einzelnen gegenüber dem Staat, gegenüber gesellschaftlichen Gruppen (insbesondere religiösen Gemeinschaften) und gegenüber anderen Einzelpersonen.
  • Gewaltenteilung zwischen den Staatsorganen Regierung (Exekutive), Parlament (Legislative) und Gerichten (Judikative).
  • Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit.

Bitte ratet mal, welche der drei Punkte schon seit wenigstens 2 Jahren nicht mehr gelten…

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