• Windkraftanlagen (WKA) machen Lärm! Ein Beispiel von vielen:
    Markus S., Ingenieur und Vater von zwei Kindern. Er lebt mitten in der Natur, knapp 2 Kilometer entfernt von sieben Windkraftanlagen, je 199 Meter hoch. Deren Bau er am Anfang sogar befürwortet hat. Inzwischen spielt er mit dem Gedanken, Heimat und Elternhaus zu verlassen, den finanziellen Ruin in Kauf nehmend, um die Gesundheit seiner Familie zu retten. Zwei seiner Zitate:„Seit Inbetriebnahme des Windparks ist ein ruhiger Schlaf nicht mehr möglich, Kaffeetrinken auf der Terrasse auch nicht mehr.“
    „Das Schlimmste: Mein 1 ½-jähriger Sohn stößt abends, wenn das Wusch-Wusch der Rotoren zu hören ist, seinen Kopf im gleichen Rhythmus gegen die Bettkante und sagt Ab! Ab! Ab!“Bis in 3,2 km Entfernung von den WKA gibt es derlei Probleme.
  • In Frankreich hat zum ersten Mal ein Gericht das sogenannte „Windturbinensyndrom“ als Krankheitsursache anerkannt. „Das Leben hier war unerträglich geworden. Die ersten Symptome traten nicht sofort auf“, so die betroffene Familie. „Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Tinnitus, Herzrasen, Schlafstörungen, Müdigkeit.“ Die Liste der Symptome im Zusammenhang mit Windkraftanlagen ist laut Anwohnern lang. Das Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse vom 8. Juli 2021 besagt: „Die Lärmstörungen und visuellen Beeinträchtigungen stellen eine Belästigung der Nachbarschaft dar, haben aber auch gesundheitsschädliche Auswirkungen.“ Die Betreiber der Anlagen müssen der betroffenen Familie anteilig den Wertverlust ihrer Immobilie, entgangene Mieteinnahmen der Ferienwohnung und Schmerzensgeld bezahlen. In Summe beträgt der Schadensersatzanspruch 128.000 Euro. Wichtig zu wissen: Die französischen Anlagen befinden sich in 700 bis 1.300 Meter Entfernung vom Haus der Kläger. Entfernungen, wie sie in Deutschland sogar noch unterschritten werden. Die Windkraftanlagen, die zu diesem Urteil geführt haben, sind vergleichsweise klein: Sie haben eine Gesamthöhe von 93 Metern, die Leistung liegt bei 2,3 MW je Anlage. Die in Süddeutschland errichteten Anlagen haben mittlerweile eine Gesamthöhe von 250 Metern bei einer Leistung von bis zu 6 MW.
  • Schall und Infraschall sind ein Gesundheitsrisiko. Infraschall-Symptome sind u.a.: Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Angst, Depression, Konzentrationsstörungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel. Wissenschaftler der Uni Mainz haben herausgefunden, dass Infraschall die Pumpleistung des Herzens um bis zu 20 Prozent reduzieren kann. Eine Studie der Physikalisch Technischen Bundesanstalt in Braunschweig, der Charité Berlin und des Universitätsklinikums Hamburg belegt den negativen Einfluss von tieffrequentem Schall und Infraschall auf die Hirnaktivität. Im MRT wurde nachgewiesen, dass Infraschall Hirnregionen anspricht, die bei Stress und Konflikten beteiligt und u.a. für Angst verantwortlich sind. Das Robert-Koch-Institut hat bereits 2007 auf die mögliche Gefahr durch Infraschall hingewiesen. Ebenso bilanziert die Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamts 2014, „dass negative Auswirkungen von Infraschall auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind.“ In einem Leitfaden stellt das Umweltbundesamt 2017 fest: „Eine behördliche Überprüfung in der Planung kann im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens die tieffrequenten Geräusche nicht erfassen, weil kein standardisiertes Prognoseverfahren existiert.“ Es gab weltweite Versuche des Militärs, Infraschall als Waffe einzusetzen. 2016 hat der renommierte Verein der Deutschen Ingenieure Untersuchungen veröffentlicht, die belegen, dass die Angaben der Windkraftanlagenhersteller zu den Schallimmissionen nicht stimmen und der Lärm stärker ist als prognostiziert. Experten schätzen, dass bis zu 30 Prozent der Bevölkerung auf Infraschall reagieren und die o.g. Symptome entwickeln können. Diesen Menschen bleibt nichts anderes übrig, als die mit Infraschall belastete Gegend dauerhaft zu verlassen. Das Motto „Was ich nicht höre oder sehe, kann doch nicht gefährlich sein“ wurde bereits von der Realität widerlegt, siehe Asbest oder Röntgen-Strahlung. Die gesundheitlichen Beschwerden der immer zahlreicher werdenden Betroffenen in der Nähe von Windanlagen sprechen eine eindeutige Sprache, siehe die hier verlinkten Betroffenen-Berichte.
  • Für Infraschall gibt es bis heute keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte, obwohl das Bundesumweltamt dies fordert. Wegen dieser fehlenden Grenzwerte wird Infraschall im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nicht berücksichtigt und kann somit auch nicht eingeklagt werden. Die TA Lärm (Technische Anleitung Lärm), die Grundlage für die Genehmigung von WKA ist, geht ausschließlich von hörbarem Lärm aus, der sog. dB(A)-Kurve. Das bedeutet, dass je tiefer (niederfrequenter) der Schall ist, er umso weniger berücksichtigt wird.
  • Die EnBW schützt ihre Anlagen untereinander mit einem Schutzabstand von etwa 750 Meter (in Hauptwindrichtung mindestens der fünffache Rotordurchmesser), damit die Luftdruckpulse nicht zu Ermüdungsbrüchen und zu Schäden an der nachfolgenden Windkraftanlage führen. Im Gegensatz dazu wird der Schutz der Menschen sträflich vernachlässigt.
  • Die politisch festgelegten Mindestabstände sind viel zu gering (in Baden-Württemberg 450 Meter bei Einzelgehöften bzw. 700 Meter zur Wohnbebauung). Aktuelle Windkraftanlagen sind fast 250 Meter hoch, Tendenz steigend. Zum Vergleich: Straßburger Münster = 142 Meter Höhe, Friedrichsturm Badener Höhe = 30 Meter Höhe.
  • Bayern schützt die Menschen, Baden-Württemberg schützt die Windindustrie. In Bayern gilt zum Schutz der Menschen vor Lärm und Infraschall von Windkraftanlagen grundsätzlich ein Mindestabstand zu Wohngebieten, der mit der Höhe der Anlagen wächst, nämlich die zehnfache Höhe der Gesamtanlage: Die 10H-Regel. Bei heute gebauten Windkraftanlagen mit 250 Metern Gesamthöhe sind dies 2.500 Meter Schutzabstand zu den Menschen. In Baden-Württemberg sind zum Schutz der Windindustrie laut Empfehlung der damals grün-roten Landesregierung aus 2012 derzeit 700 Meter Abstand zur Wohnbebauung vorgesehen, bei Einzelgehöften sogar nur 450 Meter. Unabhängig von der stetig steigenden Höhe der Windkraftanlagen. Ist der Landesregierung von Baden-Württemberg die Gesundheit der Menschen weniger wichtig als der Bayerischen Staatsregierung? Die Menschen in Baden-Württemberg sind es wert, den gleichen Schutz zu erfahren.
  • Durch die witterungsbedingte Erosion der Rotorflügel von Windkraftanlagen gelangen weiträumig bedenkliche Mengen Mikroplastik und gesundheitsgefährdende Verbundstoffe über die Böden ins Erdreich, von dort ins Trinkwasser. Die Materialzersetzung der immer größer werdenden Rotorblattoberflächen geschieht während des Regelbetriebs der Anlagen. Forscher haben herausgefunden, dass sich Mikroplastik-Partikel nicht nur im Gewebe und in den Organen ablagern, sondern auch die Blut-Hirn-Schranke durchdringen und bis ins Gehirn gelangen. Das löst vermehrt Entzündungen, Zellschäden und ein Absterben der Zellen aus.
  • In den Rotoren und im Getriebe sind hoch toxische Stoffe verbaut. Kohlenstofffasern, auch Carbonfasern oder „fiese Fasern“ genannt. Giftiger Sondermüll, Entsorgungsfrage weitestgehend ungeklärt. Im Falle eines Brandes, kommt immer wieder vor (erst Anfang 2019 bei Lahr, dort bereits zum zweiten Mal), ist ein Löschen der Anlage unmöglich. Grund: Die modernen Windkraftanlagen sind so enorm hoch, dass die Feuerwehr keine Chance hat, den Brandherd zu erreichen. Nur ein einziger WKA-Brand im Wald während eines trockenen Sommers, z.B. durch Blitzeinschlag oder technischen Defekt, und es gäbe einen verheerenden Waldbrand mit unabsehbaren Folgen, auch für unser Trinkwasser.
  • Ein Beispiel: Mitte September 2022 havarierte in Alfstedt/Niedersachsen eine Windanlage. Einer der Rotorflügel brach ohne Vorwarnung ab und stürzte zu Boden. Seit diesem Tag sind die umliegenden Böden im Umkreis von mindestens 1.800 Metern voll mit Plastikteilen und feinsten Kunststofffasern, sogenannten „fiesen Fasern“ (CFK, GFK). Diese gehen von dem abgebrochenen Rotorflügel aus und verseuchen die umliegenden Ackerflächen.
    GFK (Glasfaserverstärkte Kunststoffe) und CFK (Carbonfaserverstärkte Kunststoffe) sind giftiger Sondermüll. Im Material Carbon/GFK/CFK ist zudem Bisphenol-B enthalten, dass die EU zu verbieten plant. Durch Wind und Regen weit verteilt, versickern die Mikrofasern unkontrolliert im Erdreich und können so auch das Trinkwasser erreichen. Böden und Ökosysteme bleiben dauerhaft belastet.
    Viereinhalb Monate nach der Havarie in Alfstedt rückt nach wie vor Tag für Tag ein 50-köpfiger Spezialtrupp in Ganzkörper-Schutzanzügen aus, um die scharfkantigen Bruchstücke einzusammeln. Die Bilder sind verstörend, wie in diesem NDR-Video zu sehen ist. Rund 50 Landwirte haben sich mittlerweile einen Rechtsanwalt genommen, um die Bodenverseuchung ihrer Agrarflächen finanziell vergütet zu bekommen. Die verheerenden Umweltschäden können dadurch nicht rückgängig gemacht werden.
  • Je nach ihrer Größe sind die Getriebe von Windindustrieanlagen mit bis zu 700 Liter Öl gefüllt. Nach Herstellerangaben ist jede Anlage im Laufe ihrer Betriebszeit mindestens einmal von einem Ölschaden betroffen. Im Extremfall wird bei einem Schaden die komplette Füllmenge des Getriebes freigesetzt und das Umfeld in einem Radius von bis zu 350 Metern kontaminiert. Bei Windanlagen im Wald würde das auslaufende Getriebeöl die wertvollen Waldböden weiträumig vergiften, ein ökologisches Fiasko.
  • In Windanlagen wird in den Hochvoltschaltern der Gondel und der Trafostation das besonders klimaschädliche Gas SF6 eingesetzt (siehe ARD-Video „SF6 – Die schlummernde Gefahr in Windrädern“). Wenn es entweicht, ist das SF6-Gas 23.000fach gefährlicher als CO2. Die Klima-Wirksamkeit von SF6 hält über 3.000 Jahre an, zum Vergleich: CO2 etwa 100 Jahre, Methan etwa 20 Jahre. Der SF6-Anteil in der Luft ist steigend, was vermutlich mit dem großflächigen Ausbau der Windenergie zusammenhängt. Der Ausstoß ist höher als der des gesamten innerdeutschen Flugverkehrs.