🚨RKI-Files:
Genetische Sequenzen sind kein Beweis für ein Virus
Im RKI Krisenstabprotokoll vom 22.02.2021 wird festgehalten, dass genetische Sequenzen kein Beweis für einen Krankheitserreger sind:

„BMG (Bundesgesundheitsministerium) vertritt die Meinung, dass Sequenzierungsergebnisse kein Erregernachweis per definitionem sind.“

♦️Warum das wichtig ist?

(1.)
Die maßgebliche Studie zur Existenzbehauptung von SARS-CoV-2 („A new coronavirus associated with human respiratory disease in China“, von Fan Wu et al. im Fachjournal Nature) wurde weltweit als die Nr. 1-Vorlage für weitere Sequenzierungen, „Varianten“, Tests und Impfstoffe verwendet, und sie basierte AUSSCHLIEßLICH auf einer elektronischen Genomsequenzierung.

Laut RKI-Files erlaubt diese Methode aber gerade keinen Nachweis für die Existenz von SARS-Cov-2-Viren.

(2.)
Der gleiche Einwand gilt auch für das WHO-Strategiepapier zur Überwachung von Pandemie-relevanten Erregern (Global genomic surveillance strategy for pathogens with pandemic and epidemic potential 2022–2032). Darin steht, dass die Methode der Genomsequenzierung weltweit zum Goldstandard erhoben werden soll für die Ermittlung von Erregern mit pandemischem Potenzial.

(3.)
Dasselbe gilt für alle entsprechenden WHO-Regelungen bzgl. Überwachung mittels Gensequenzierung in den zwei WHO-Vertragsinstrumenten (s. Art. 4, jüngster Entwurf Pandemievertrag) und Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV 2005 vom 1.6.2024 (Annex 1, „Core Capacities“)

(4.)
Dito für den Vorschlag des Bundesrates zur Teilrevision des EpG bzgl. Abwasserproben (s. vorangegangener Post).


Man muss das Spiel durchschauen und das Kind beim Namen nennen:

Die Genomsequenzierung ist für die globale Pandemieindustrie und für die Monopolisierung des Gesundheitswesens deshalb eine so wichtige und beliebte Methode, weil die WHO damit die vermeintliche Existenz von bedrohlichen (angeblich neuen) Erregern nach freiem Belieben aus dem Hut zaubern und den Pandemienotstand behaupten kann, ohne dass uns Bürgern dieser Betrug jemals aufgeht.

Frei nach Shakespeare:

„Obwohl es Wahn(sinn) ist, so hat es doch Methode.“
[Engl.: „Though this be madness, yet there is method in it.“, Hamlet, 2. Akt, 2. Szene]

♦️Da uns dieser Betrug aber bereits unter CORONA bis zum Überdruss serviert wurde, dürfen wir auf gar keinen Fall zulassen, dass diese Täuschungs- und Betrugsmethode als globaler Goldstandard in den neuen Pandemievereinbarungen formell dauerhaft festgeschrieben wird.

Die genomische Sequenzierung darf niemals als Nachweis und Grundlage für zukünftige Gesundheitsnotstände ausreichen.