Sehr geehrte Damen und Herren an der Staatsanwaltschaft Freiburg,

mein Name ist Stephan Roth, ich kontaktiere Sie als Journalist. Anhängend finden Sie meinen Presseausweis.

2018 gab es in den Medien etliche Berichte über einen dort namentlich nicht genannten CDU Politiker im Handlungsbereich der Staatsanwaltschaft Freiburg in Bezug auf eine Straftat im Bereich des Kindesmissbrauchs.

Zitat WELT:

Es sei um „schwerwiegende Vorwürfe“ gegangen, die „mit seinem Privatleben“ zu tun gehabt hätten, raunen die Reporter. Eine Anklage habe es nie gegeben. Das Verfahren sei 2019 unter anderem gegen eine Geldauflage eingestellt worden, weil sich die Vorwürfe nicht beweisen ließen.

https://archive.ph/LoyhK#selection-4173.0-4173.277

Zitat FAZ

Die Partei würde den Mann nach Missbrauchsvorwürfen gern ausschließen, doch dazu bräuchte sie ein rechtskräftiges Urteil. Zwei Ermittlungsverfahren gegen den früheren Politiker sind jedoch eingestellt worden.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ehemaliger-mandatstraeger-bringt-cdu-in-bedraengnis-18047794.html

Auf der Internetseite https://autonome-antifa.org/breve8281 schreiben die Autoren, es handele sich bei der nicht genannten Person um den CDU-Politiker Matern von Marschall, gegen welchen Ermittlungen wegen Kindesmissbrauch (mein Ausdruck) liefen und diese – so der Artikel – gegen eine Zahlung von 30 000 EUR eingestellt wurden.

  1. Ist die Darstellung auf der Internetseite https://autonome-antifa.org/breve8281 im Kern korrekt? Wurden Ermittlungen gegen den CDU Politiker „Matern von Marschall“ (Matern Christoph Cajetan Freiherr Marschall von Bieberstein) getätigt? Wurden diese Ermittlungen gegen eine Geld-Zahlung eingestellt? Auf welcher rechtlichen Grundlage geschah dies?
  • Gab es an die Staatsanwaltschaft Freiburg durch weisungsbefugte Personen eine oder mehrere Weisungen im Sinne § 146 und  § 147 GVG, die dazu führten, dass diese Ermittlungen eingestellt wurden? Wenn ja, wer gab diese Weisungen und wie wurden diese begründet? Bitte reichen Sie eine Kopie des Dokuments der Weisungen her.

Bitte antworten Sie mir auf dem Postweg und vermeiden Sie nicht unterzeichnete oder im Auftrag unterzeichnete Schreiben.

Herzliche Grüße und vielen Dank!
Roth, Stephan

Freier Journalist
IPC-22 A-17 C.1940.48 EU
www.achern-weiss-bescheid.de