Ganz kurze juristische Einordnung: der „Bürgerrat“ selbst ist verfassungswidrig, weil sich hier die Exekutive ein „Alternativ-Parlament“ nach eigenem Geschmack erst zusammencasted, das dann die Regierung (am Ende eines von dieser kuratierten „Meinungsbildungsprozesses“) um bestimmte Maßnahmen bittet.
Die Empfehlungen des „Bürgerrates“ sind verfassungsfeindlich, weil sie auf eine Abschaffung der Meinungsfreiheit wie des Demokratieprinzips hinauslaufen.
Denn hier soll der Staat entscheiden, was richtig oder falsch ist, und die Bürger dann zwangsweise schulen; Abweichungen von staatlich als „wahr“ definierten Anschauungen sollen nach dem Empfehlungen des Bürgerrats künftig strafbar sein (!).
Offenbar ist die Ampelregierung – oder jedenfalls die Innenministerin Faeser – inzwischen an einem Punkt, zu dem radikale Linke früher oder später immer kommen: man merkt, daß man ohne Einführung einer Diktatur irgendwie nicht weiterkommt!