Unglaublich aber wahr: erneut ist eine Staubschutzmaske zur Pflicht erhoben worden – im Gerichtssaal (Pressemitteilung 67 vom 17.10.2024 des Oberlandesgericht München:

„FFP2-Maskenpflicht | Im Sitzungssaal gilt für alle Anwesenden (Prozessbeteiligte, Pressevertreter, Zuhörer etc.) eine FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf von jeweils einem Prozessbeteiligten aus Gründen der Verständlichkeit für den Zeitraum vorübergehend abgenommen werden, in dem er während der Verhandlung das Wort hat.“

Wir gehen daher weiterhin auf die Straße, am 31.10.2024 um von 16:00 bis 18:00 Uhr, um auf die Gefahr durch die WHO aufmerksam zu machen. Treffpunkt ist auch dieses Mal auf der Kettwiger Straße am Essener Münster, gegenüber vom Friedensplatz. Unterstützung ist – wie immer – gerne gesehen.
Eine aktualisierte Darstellung der Plakate und Flyer, die wir verteilen, ist auf dieser Seite eingestellt:

https://www.mogelpackung-who.info/aktuelles/materialien-fuer-schilderaktion.html.