Im Zuge der Genehmigungen rund um Windkraftanlagen habe ich in einem Schreiben an Landrat Erny die Grundrechts-Konformität der für diese Genehmigungen herangezogenen Gesetze in Frage gestellt.

Hier die Antwort vom Landratsamt

Kommentar:

Das Landratsamt verkennt an dieser Stelle, dass es sich bei Artikel 19.1 S. GG bereits um ein Grundrecht handelt. Gegen dieses wird verstoßen.

Diese sicheren Anhaltspunkte habe ich ausführlich dargelegt. Aber augenscheinlich sind grundrechtswidrige Handlungen von Behörden, seien sie auch noch so offensichtlich, erlaubt, solange kein Gericht das Gegenteil feststellt.

Unterschwellige Parteinahme des Landratamts

Festzuhalten bleibt, dass sich das Landratsamt mit Händen und Füßen gegen kritische Einwände zum Bau von Windkraftanlagen wehrt. Das Landratsamt stellt sich wie eine Wand zwischen Betreiber und kritische Bürger. Es sind nicht die Betreiber, die sich gegen Kritik argumentativ wehren müssen, das Landratsamt übernimmt diese Rolle.

Bezeichnend ist, dass das Landratsamt auf Veranstaltungen der Betreiber regelmäßig auftritt, sich indes gezielt von Veranstaltungen der Gegner der Windindustrie fernhält.

Bezeichnend ist auch, dass Veranstaltungen mittlerweile so konzipiert werden, dass keine öffentliche Diskussion stattfindet. So geschehen bspw. in Oberkirch, wo eine offene Fragerunde der Bürger gezielt vermieden wurde, um stattdessen auf sogenannte „Marktstände“ zu verweisen, wo Gespräche in kleinem Kreis stattfanden. Eine von den Veranstaltern (Betreiber und Stadt) getroffene Auswahl der Fragen wurde danach den Bürgern präsentiert.