Die Finanzierung (Cashflow) von Windindustrieanlagen stieg in den letzten Jahren stetig an.

1. Wie kam es dazu

Am 24.12.2022 wurde ein Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet mit dem Inhalt, dass die Bundesnetzagentur die EEG Vergütung Onshore um bis zu 25% erhöhen kann.

Am 27.12.2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Erlass, dass die EEG-Vergütung nicht bis zu, sondern genau 25% erhöht wird, auf ca. 7,35 Cent pro kW/h (§85a Abs. EEG).

Die Projektierer von Windanlagen nehmen an den Ausschreibungen teil (in Freiburg scheint es eine Gemengelage zwischen Stadt, Badenova und Ökostrom zu geben).

Dem Projektierer wird die gesicherte EEG-Vergütung von 7,35Cent pro kW/h zugesprochen. Damit in Baden-Württemberg Windkraft vor dem Hintergrund der geringeren Windhöffigkeit überhaupt ausgebaut werden kann, wurde ein sog. Südzuschlag eingerichtet und nicht 7,35 Cent, sondern ca. 11,4 Cent pro kW/h zugesprochen, der sog. Korrekturfaktor für windschwächere Gebiete.

Die Errichtung von Windanlagen ist günstig.

Heutzutage werden 7 Megawattanlagen errichtet, die ca. 18 Mio. kW/h Strom erzeugen können. Die Anlagen am Taubenkopf haben 5,5 bzw. 4,2 MW, die zusammen diese 18 Mio. kW/h erbringen sollen.

Unabhängig von der tatsächlich gelieferten Strommenge erhält der Projektierer gesichert von der Bundesnetzagentur auf 20 Jahre hin eine Vergütung. Diese Vergütung richtet sich erst nach den ersten fünf Jahren nach dem Ertrag, also der Strommenge, die die Windanlage lieferte. Die Höhe der Vergütung ist gesichert.

2. Wie funktioniert dieses lukrative Geschäft mit Windrädern?

Der Projektierer zieht über das Land, sichert sich Grundstücke, stellt den Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde. Mit dieser Genehmigung geht er zur Bundesnetzagentur, bewirbt sich dort und bekommt entsprechend der Ausschreibung die 11,4 Cent pro kW/h. Dann errichtet der Projektierer die Anlage und verkauft sie in der Regel.

Die Kosten, die der Projektierer für die Windanlage aufbringt, werden „verheiratet“ mit den gesicherten Mio., ca. 40.000.000 €, die gesichert von der Bundesnetzagentur fließen werden.

Dieses Paket versucht nun der Projektierer zu möglichst günstigen Konditionen zu verkaufen an einen späteren Betreiber. Das sind dann Versicherungen, Banken, ausländische Fonds…, bei uns badenova und Regiowind.

Sinn des Ganzen?

Der Käufer hat einen sehr hohen gesicherten Cashflow über das EEG, gesichert durch das EEG auf 20 Jahre.

Der Projektierer weiß das auszunutzen, es gibt viele externe Interessenten, die bereit sind hohe Preise zu zahlen, um an den gesicherten Cashflow heranzukommen.

Der Käufer zahlt in der Regel das doppelte von dem, was eine Anlage gekostet hat. Wegen der EEG-Vergütung von der Bundesnetzagentur rechnet sich das Geschäft trotzdem.

Das Geschäft gelingt nur mit dem Grundstücksbesitzer

Der Projektierer hat zu Beginn mit dem Grundstücksbesitzer einen Pachtvertrag gemacht.

In Hessen gab es Gebote von bis zu 30% der Erträge (bis zu 500.000 €) als Pacht, um an Grundstücke heranzukommen-wohlgemerkt Pachtgebühr pro Jahr und pro Windanlage. (taz,14.10.2024)

Die durchschnittliche Pachtgebühr für landwirtschaftliche Nutzung liegt bei ca. 20.000 € im Jahr.

Wer will sich ein solches Geschäft entgehen lassen?

Konzerne machen auf den Grundstücken mit den Windanlagen enorme Gewinne. Beispiel, EnBW hat sich durch Windonshore wieder nach der Abschaltung von AKW´s nach oben gerappelt. Große Stromkonzerne, die früher marktwirtschaftlich unterwegs waren, werden in wenigen Jahren komplett Subventionsgesellschaften sein. Markt ist nicht mehr existent! Hin zur Subvention!

Woher kommt das Geld

Aus der CO 2 Steuer

Bis Mitte 2022 bekam der Bürger über die Stromrechnung die EEG-Kosten noch übermittelt.

Mitte 2022 teilte Herr Habeck mit, der Bürger solle von den Kosten entlastet werden, was leider nicht ganz der Wahrheit entsprach, denn parallel wurde die CO2 Steuer neu geschaffen. Auf fossile Energien wird die CO2 Steuer erhoben und mit der CO2 Steuer der sog. Klimafond finanziert und darüber das EEG.

Der Bürger zahlt über die CO2 Steuer das EEG!

Die jährlich angehobene CO2 Steuer hat mit Klima wenig zu tun.

3. Folgen für den Bürger

Wir haben in Deutschland eine Klimaindustrie.

Die Effizienz einer Windanlage ist irrelevant. In den ersten fünf Jahren gibt es eine pauschale Vergütung ohne Nachweis der tatsächlich erbrachten Strommenge entsprechend der Einschätzung zum Standort. Nach den ersten fünf Jahren gibt es ein Standortgutachten. Erst jetzt wird geschaut, wieviel hat das Windrad tatsächlich an Strommenge produziert, also wie hoch waren die Erträge.

Ist der Ertrag in den ersten fünf Jahren schlecht, bleibt die Vergütung für die kw/h hoch, also bei 11,4 Cent pro kw/h (in windschwachen Gebieten, im Schwarzwald) Ist der Ertrag hoch, wie in windreichen Gebieten sinkt die Vergütung, da dann weniger Unterstützung vom EEG benötigt wird und der Preis für die kw/h sinkt.

Das Geld fließt, auch wenn ein Windrad nicht effizient Ist!

Der Hype auf Windanlagen seit 2021 ist auf die hohe EEG-Vergütung zurückzuführen.

Das EEG gleicht einer Zwangsfinanzierung, die der Bürger zahlt!

Der Projektierer und später der Betreiber erreicht sein Geld nur dadurch, dass der Anwohner entschädigungslos ist und die Mio. Gewinne vom Betreiber hinnehmen muss.

Das ist ein ausgesprochen unsoziales Ergebnis dieser hohen Subventionen, die vom Anwohner bezahlt wird, um Projektierer und Betreiber zu Millionären zu machen und im Gegenzug muss der Anwohner die Wertminderung seiner Immobilie und die Beeinträchtigung seiner Lebensqualität entschädigungslos hinnehmen. Unethisch und Unsozial!

(In Norddeutschland gibt es durch den Ausbau der Windindustrie unbewohnbare Häuser)

Die Wertminderung stellt ein Milliardenvermögen dar.

Die Verhältnisse sind aus dem Ruder gelaufen.

Fazit:

Im EEG 2023 erfolgt die Vergütung von Windanlagen an Land über einen Zeitraum von 20 Jahren mit einem konstanten anzulegenden Wert, der durch das Ausschreibungsverfahren und die Standortgüte (Windhöfigkeit) bestimmt wird. Das Referenzertragsmodell sorgt für eine gesicherte Vergütung auch in windschwachen Gebieten.