Stephan, 26.02.2026
Der Artikel basiert auf einem Email Verkehr mit der Stadt Achern und eine von mir gestellten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

https://achern-weiss-bescheid.de/2026/02/25/einseitige-bemuehungen-der-stadt-achern-zu-fragen-bzgl-des-behaupteten-klimawandels/

Seit Jahren beobachte ich, wie sich in Achern ein Narrativ immer tiefer in Verwaltung, Politik und öffentliche Kommunikation eingräbt: der behauptete menschengemachte Klimawandel – präsentiert nicht als These, sondern als unumstößliche Wahrheit.

Am 25. Februar 2026 habe ich öffentlich gemacht, was mir dabei zunehmend Sorge bereitet:

„Immer wieder kommt es in den Räumen der Stadt Achern zu sogenannten Fachvorträgen, die interessierte Bürger rund um den behaupteten Klimawandel aufklären sollen. Auffällig dabei ist, dass ausschließlich solche Vorträge organisiert werden, die das Thema unkritisch behandeln, so beispielsweise auch der Vortrag mit dem reißerischen Titel „Heiß, heißer, Ortenaukreis“ am 16. Januar 2026.“

Was mich dabei besonders stört: Es findet keine erkennbare Gegenposition statt. Keine kritische wissenschaftliche Auseinandersetzung. Keine echte Debatte. Sondern ausschließlich Veranstaltungen, die das politische und mediale Klimanarrativ bestätigen.

Ich wandte mich deshalb direkt an den Rechtsanwalt der Stadt, Eiselt, Björn und fragte:

„Wäre es denkbar, dass auch solche Fachvorträge in diesen Räumen der Stadt stattfinden, die die Maßnahmen, die sich gegen einen Behaupteten menschengemachten Klimawandel stellen sollen, kritisieren, oder gar diese Behauptung als solche widerlegen.

Würde die Stadt Achern auch solche Vorträge bewerben und ggf. finanziell oder durch Bereitstellung von Räumlichkeiten unterstützen?“

Die Antwort war eindeutig. Eiselt, Björn schrieb:

„§ 6 Absatz 2 Satz 2 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (Klimagesetz Baden-Württemberg – KlimaG BW) intendiert, dass unter Anderem kommunale Informationsträger nach ihren Möglichkeiten über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie die Aufgaben von Klimaschutz und Klimawandelanpassung aufklären und das Bewusstsein für einen sparsamen Umgang mit Energie fördern.

Ein Bewerben oder finanzielles Fördern von anderen Vorträgen ist hingegen nicht vorgesehen.“

Mit anderen Worten: Gefördert wird nur eine Richtung.

Ich hielt dagegeen und zitierte selbst aus dem Gesetz:

„Das allgemeine Verständnis für die Ziele des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung ist mit geeigneten Mitteln zu fördern. Die staatlichen, kommunalen und privaten Erziehungs-, Bildungs- und Informationsträger sollen nach ihren Möglichkeiten über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie die Aufgaben von Klimaschutz und Klimawandelanpassung aufklären und das Bewusstsein für einen sparsamen Umgang mit Energie fördern.“

Ich fragte:

„Das heißt, die Stadt ist – aus Ihrer Sicht – angehalten, nur solche Meinungen (bspw. in Form von Vorträgen) zu fördern, die an dem Narrativ eines menschengemachten Klimawandels ansetzen?“

Und weiter:

„Es gilt ausschließlich – und so lese ich das Gesetz i.V.m. GG Art. 5, den Bürgern ein breites Spektrum an Sichtweisen darzubieten, damit diese sich aus diesen eine eigene Meinung bilden können.“

Doch die Stadt blieb bei ihrer Position:

„Wir sind nach wie vor der Rechtsauffassung, dass kein subjektiver öffentlich-rechtlicher Verpflichtungsanspruch besteht, nach dem wir in Ergänzung zu Informationen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 KlimaG BW Gegenansichten ein kostenfreies Forum anbieten müssten.“

Besonders aufschlussreich war für mich jedoch ein anderer Abschnitt. Auf meine Frage nach dem personellen Aufwand erhielt ich folgende Antwort:

„Ihre Frage ergibt keinen Sinn, weil die Zahl der Mitarbeiter für den städtischen Aufwand, auf den Ihre Frage abzielen dürfte, belanglos ist. Um Ihrem Informationsbegehren dennoch sinnvoll nachzukommen, teilen wir mit, dass Frau Egeler (Klimaschutzmanagerin) als federführende Mitarbeiterin etwa 5 Tage in Vollzeit mit Planung und Durchführung der Veranstaltung befasst war. Herr Bürgermeister Kollefrath sowie Frau Helmbold (Klimaanpassungsmanagerin) und Herr Friedmann (Grünflächenmanager) waren als Teilnehmer beziehungsweise Ansprechpartner im Rahmen der Veran-staltung in deren zeitlichem Umfang involviert. In untergeordnetem, nicht näher zu bezifferndem Umfang waren einige wenige weitere Mitarbeitende der Stadtverwaltung mit Vorbereitung und Durchführung beschäftigt (kleinere Dienstleistungen von Hausmeistern…).“

Hier wird sichtbar, wie tief das Thema bereits institutionell verankert ist.

Eine Klimaschutzmanagerin.
Eine Klimaanpassungsmanagerin.
Ein energiepolitisches Arbeitsprogramm.
Priorisierte Maßnahmen.
Beteiligung des Bürgermeisters.
Gezielte Einladung von Schulklassen.

Das ist kein beiläufiges Engagement. Das ist ein strukturell implementiertes politisches Programm.

Und genau hier wird es aus meiner Sicht besonders problematisch. Wenn Kinder und Jugendliche gezielt zu solchen Veranstaltungen eingeladen werden, tritt ein entscheidendes Problem auf: politische Indoktrination von jungen Menschen. Kinder sind besonders empfänglich, gesellschaftliche Narrative tief zu verinnerlichen – eine Methode, die man aus der Geschichte von Religionen und ideologischen Bewegungen kennt. Es ist kein Zufall, dass gesellschaftlich kontroverse Themen oft auf Kinder ausgerichtet werden: Hier lässt sich früh ein „Glaubenssystem“ fest verankern.

An dieser STelle greift der Beutelsbacher Konsens, Leitlinie politischer Bildung in Deutschland. Er verlangt unter anderem:

  1. Überwältigungsverbot – Schüler dürfen nicht im Sinne erwünschter Meinungen indoktriniert werden.
  2. Kontroversitätsgebot – Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
  3. Schülerorientierung – Schüler sollen ihre eigene Analysefähigkeit entwickeln.

Wenn Jungen und Mädchen ausschließlich die Narrative eines angeblich menschengemachten Klimawandels vermittelt bekommen, ohne dass alternative Sichtweisen, Kritik an Modellen oder politische und wirtschaftliche Kontroversen gleichberechtigt beleuchtet werden, so ist das ein klarer Verstoß gegen den Geist des Beutelsbacher Konsenses. Jungen und Mädchen werden hier frühzeitig einseitig geformt, statt kritisch informiert.

Ich schrieb nach Erhalt der Informationen:

„Ich gestehe, ich musste erst einmal schlucken, als ich das gelesen habe, da ich tatsächlich nicht ahnte, wie schlimm es schon innerhalb der Stadt Achern um dieses Thema steht.“

Und weiter:

„Die Stadt Achern unterwirft sich – so meine Meinung – ein weiteres Mal einer Religion, ohne auch nur im Ansatz kritisch mit dem Thema umzugehen.“

Ich bin ein entschiedener Kritiker der Behauptung, es gäbe einen menschengemachten Klimawandel. Nicht, weil ich Debatten scheue – sondern weil ich sie einfordere. Wissenschaft lebt vom Zweifel, nicht vom Dogma. Demokratie lebt von Kontroversität, nicht von Einheitsmeinung.

Was ich in Achern sehe, ist kein offener Diskurs, sondern die institutionelle Festschreibung eines Narrativs – personell, programmatisch und bildungspolitisch. Jungen und Mädchen werden früh in diese Sichtweise eingebunden. Kritik, alternative Hypothesen oder Kontroversität werden systematisch ausgeblendet.

Die zentrale Frage bleibt daher:
Wenn eine Kommune strukturell, personell und programmatisch eine bestimmte politische Stoßrichtung verfolgt – und diese sogar auf junge Menschen überträgt –, wie wird dann gewährleistet, dass Meinungsvielfalt, Bildung nach demokratischen Grundsätzen und das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses gewahrt bleiben?


Den kompletten Email Austausch findest Du hier: