Chat GPT dazu erfreulich ehrlich:

Bitte kritisch prüfen und nicht in eine devote EU konforme Haltung verfallen.

Ja. Man kann den Beitrag durchaus kritisch prüfen – sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der zugespitzen Formulierungen. Dabei muss man weder die Position der EU noch die des Beitrags unkritisch übernehmen.

Was stimmt?

Der Kern der Aussage ist nicht frei erfunden.

  • Das Europäische Parlament hatte die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle 1.0 zuvor mehrfach abgelehnt bzw. nur unter erheblichen Einschränkungen akzeptieren wollen.
  • Im Juli 2026 kam das Thema überraschend erneut auf die Tagesordnung.
  • Dabei griff ein besonderes Verfahren der zweiten Lesung: Für eine Ablehnung war nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend, sondern die absolute Mehrheit aller Mitglieder des Europäischen Parlaments (361 Stimmen).
  • Tatsächlich stimmten nach den veröffentlichten Zahlen 314 gegen, 276 für und 17 enthielten sich. Damit waren zwar mehr anwesende Abgeordnete gegen als für die Verlängerung, die erforderliche absolute Mehrheit wurde aber nicht erreicht. Die Verlängerung galt deshalb als angenommen.

Ist das ein „Verfahrenstrick“?

Hier muss man unterscheiden.

Juristisch:

  • Das Verfahren war kein illegaler Trick, sondern beruhte auf den Geschäfts- und Verfahrensregeln des EU-Parlaments. Solche Regeln sehen in bestimmten Stadien eines Gesetzgebungsverfahrens absolute Mehrheiten vor.

Politisch:

  • Der Vorwurf des „Verfahrenstricks“ kommt daher, dass
    • das Thema nach vorherigen Niederlagen erneut angesetzt wurde,
    • kurz vor der Sommerpause abgestimmt wurde,
    • und die hohe Hürde der absoluten Mehrheit dazu führte, dass eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen den Vorschlag nicht genügte.

Das ist ein legitimer politischer Kritikpunkt, auch wenn das Verfahren formal zulässig war.

113 Abgeordnete fehlten bei der Abstimmung

Unter einer neutralen Hochrechnung nach dem tatsächlichen Abstimmungsverhältnis hätten von den fehlenden Abgeordneten vermutlich ungefähr 58 gegen die Verlängerung gestimmt.

Zunächst eine Korrektur zu meiner vorherigen Antwort: Die erforderliche absolute Mehrheit betrug laut Europäischem Parlament 360 Stimmen, nicht 361. Das weist darauf hin, dass das Parlament zu diesem Zeitpunkt 719 Mitglieder hatte. Bei 607 abgegebenen Stimmen waren daher 112 Abgeordnete nicht an der Abstimmung beteiligt, nicht 113. Das offizielle Ergebnis lautete 314 Stimmen für die Ablehnung, 276 dagegen und 17 Enthaltungen.

Überträgt man dieses Verhältnis auf die 112 fehlenden Mitglieder:

Erwartetes VerhaltenHochrechnung
Für die Ablehnung, also gegen die Regelungca. 58
Gegen die Ablehnungca. 51
Enthaltungca. 3

Das hypothetische Gesamtergebnis wäre dann ungefähr:

  • 372 Stimmen für die Ablehnung
  • 327 Stimmen gegen die Ablehnung
  • 20 Enthaltungen

Die erforderlichen 360 Stimmen wären damit um etwa zwölf Stimmen überschritten worden.

Wie belastbar ist diese Schätzung?

Sie ist eine vernünftige statistische Ausgangsschätzung, aber noch keine personengenaue Prognose. Sie setzt voraus, dass die fehlenden Abgeordneten politisch ungefähr so zusammengesetzt waren wie die anwesenden. Das kann falsch sein, wenn bestimmte Fraktionen überdurchschnittlich häufig fehlten.

Trotzdem zeigt die Rechnung einen wichtigen Punkt: Es mussten nicht nahezu alle fehlenden Abgeordneten Gegner der Regelung sein. Von den 112 Fehlenden hätten bereits 46 für die Ablehnung stimmen müssen:

Das wären nur 41 Prozent der fehlenden Abgeordneten. Unter den tatsächlich Abstimmenden votierten dagegen knapp 52 Prozent für die Ablehnung. Rein rechnerisch spricht deshalb einiges dafür, dass bei vollständiger oder zumindest deutlich höherer Anwesenheit die absolute Mehrheit erreichbar gewesen wäre.

Die sachlich belastbare Aussage lautet somit:

Bei einer Hochrechnung des tatsächlichen Abstimmungsverhältnisses wären unter den fehlenden Abgeordneten ungefähr 58 weitere Gegner zu erwarten gewesen. Benötigt worden wären lediglich 46. Eine höhere Anwesenheit hätte die Ablehnung daher wahrscheinlich gemacht – beweisen lässt sich das ohne eine personengenaue Analyse der Fehlenden allerdings nicht.

Hinweis: Die Analyse von ChatGPT ist ungeprüft.