Im Gerichtsverfassungsgesetzt gibt oder besser gesagt gab es den Paragraphen 15, der bis Ende September 1950 besagte:
1§ 15.
(1) Die Gerichte sind Staatsgerichte.
(2) 2[1] Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit [des deutschen Landes], in welchem sie ausgeübt wurde.[2] Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.
(3) [1] Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung.[2] Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen.

Seit 1 Oktober 1950 ist dieser Paragraph weggefallen

Passend dazu die Rede von Carlo Schmid zur Einführung des Grundgesetzes:
Auszug: „Wir haben keinen Staat zu errichten“