Heute wurde – soweit bekannt – von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz zum ersten Mal ein Klageerzwingungsantrag gegen eine Hausärztin und Covid-19-Injektions-Ärztin eingeleitet, die – so wie dies regelmäßig der Fall war – vor Verabreichung der Spritze nicht ansatzweise korrekt aufgeklärt hatte.

Wenn dieser Antrag Erfolg hat – und auf Grund der denkbar einfachen Sach- und Rechtslage müsste er zwingend Erfolg haben -, dann wird die zuständige Staatsanwaltschaft, die mit absurder Begründung sogar die Aufnahme von Ermittlungen verweigert (und dadurch faktisch Strafvereitelung im Amt begangen) hat, zur Erhebung der Anklage gegen diese Giftspritzen-Injektionsärztin gezwungen.

Und dann hätten wir den bundesweit 1. Strafprozess gegen eine solche Covid-19-Injektionsärztin.

Strafrechtlich verfolgt, angeklagt und verurteilt gehören schließlich die „Impf“-Ärzte, die bedenkenlos und ohne angemessene Aufklärung massenhaft Covid-19-Spritzen verabreicht und dadurch stets eine Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung i.S. des § 224 StGB und oft auch eine schwere Körperverletzung i.S. des § 226 StGB verwirklicht haben. Bislang wurden aber nur – und das mit äußerster Härte – solche Ärztinnen und Ärzte verfolgt, die ihre Patienten mit Attesten und Bescheinigungen vor den Folgen der offenkundig rechtswidrigen Nötigung zur „Gift-Spritz“ schützen wollten.

Wir werden berichten, ob der zuständige Oberlandesgericht-Strafsenat auf den Spuren des Rechts wandelt und der Geschädigten zu ihrem Recht verhilft oder ob auch er sich seinem gesetzlichen Auftrag verweigern wird, hierzulande einen Beitrag zur Aufklärung der Covid-19-Injektionsagenda-Verbrechen zu leisten. Die Aufarbeitung kann nicht endlos verzögert werden, auch wenn „die Politik“ jede Aufarbeitung verhindern möchte, das dürfte längst allen klar geworden sein. Es gibt einfach zu viele Opfer.