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Urteil im Namen des Volkes: Ein Marokkaner prügelt einen 15jährigen deutschen Jugendfußballer während eines Tuniers in den Hirntod – und verläßt das Gericht in Freiheit. Zu Gute hält ihm der Richter, daß er die Tat ja bereut habe. Als Bewährungsauflage soll er sich ab und zu mal melden.