„Der Gerichtssaal in dem die Verhandlung gegen C.J. Hopkins stattfand. (Foto: CJ Hopkins)“

„Das Berliner Berufungsgericht hat heute, 30.09.2024, meinen Freispruch aufgehoben. Ich bin nun offiziell, zumindest nach Ansicht des Gerichtes, ein „Hate-Speech“-Krimineller. Ich bin offiziell ein „Hate-Speech“-Krimineller, weil ich das Deutschland der Neuen Normalität mit Nazi-Deutschland verglichen habe und das offizielle Covid-Narrativ in Frage gestellt habe. Und dazu habe ich das Cover meines Buches verwendet.“

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