Einem Ehepaar aus Bayern wurde während des Beratungsgesprächs mit der Schulleitung gesagt, dass man die Familie nun dem Landratsamt (?) melden müsse und sie ein Bußgeldbescheid erwarten würde, da ihre Kinder nun wie langzeitkranke Kinder behandelt werden würden. Die Mutter hatte bei der Regierung von Mittelfranken nachgefragt und nun kam die Antwort, dass es sich „um ein Missverständnis“ handeln würde:

Sehr geehrte Frau ….,
ich habe soeben mit (Ihrer Schulleiterin) gesprochen. Es handelt sich wohl um ein Missverständnis. Da klar ist, dass Sie die Testung für Ihre Kinder ablehnen, liegt nach aktueller Rechtslage kein Fall einer Schulpflichtverletzung vor. Das wäre dann der Fall, wenn Sie Ihre Kinder nicht in die Schule schicken würden, ohne Gründe hierfür zu nennen.
Bitte setzen Sie sich wieder mit (Ihrer Schulleiterin) in Verbindung.


Mit freundlichem Gruß

Bodo Domröse
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel: 0981 53 1723

Lasst euch nichts erzählen! Immer wieder knicken Eltern ein und schicken ihr Kind in die Schule (das ist Zwang, wenn das Kind nicht zur Schule gehen möchte!), weil ihnen beim Beratungsgespräch Dinge erzählt werden, die einfach nicht stimmen.

Vergesst nie das VGH-Urteil vom 12.4.21