Zitat: „‼️ Hier kommt der absolute Knüller des Tages:

Meine Mandantin hat nach ihrer Einreise nach Deutschland einen PCR-Test verweigert und deswegen ein Bußgeld erhalten. In meiner Begründung habe ich dargelegt, dass der PCR-Test keine Infektion nachweisen könne. Das Amtsgericht hat jetzt auf meinen Antrag hin ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.

Und jetzt ratet mal, wer beauftragt wurde 😜

Lest selbst in den beigefügten Seiten! Wir kommen voran….

Dies ist für mich das Highlight des Monats! 👍🍸👊‼️“

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Drosten ist damit in der Zwickmühle: Sagt er die Unwahrheit und behauptet, der PCR-könne eine Infektion bei Gesunden nachweisen, widerspricht er der WHO, dem PCR-Test-Erfinder und zahlreichen Experten.

Und belastet sich selbst noch mehr für kommende Gerichtsverfahren wegen vorsätzlicher Schädigung von RA Füllmich.

Sagt er die Wahrheit, daß der PCR-Test keine Infektion bei Gesunden nachweisen kann, dann waren alles bisherigen Maßnahmen rechtswidrig und müssen aufgehoben werden und bringt Merkel, Seehofer, Spahn, Söder in Bedrängnis wegen mehrerer Vergehen. Ob sich Drosten wieder mit einem gekonnten sowohl-als-auch durchschlängeln kann?

Danke Frau Bahner!