Die Anzeige liegt seit Mitte Dezember in Baden Baden vor. Zumindest gab es noch keine Absage. Gestern beantragten wir Akteneinsicht.

Anlage 1
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/n2fbiWTJtSpqoRw
Anlage 2
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/z46ZZatJXTe2Kwa
Anlage 3
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/qBbia4yjGy9LFx3
Anlage 4
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/cGmwFsD88CWy27A
Anlage 5
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/qBbia4yjGy9LFx3
Anlage 6
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/iMyfJb4CTT6Xcnf
Anlage 7
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/3fmJwdm42GsgieL
Anlage 8
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/HM2HHepWp9PT5oP
Anlage 9
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/7wb7dB43Ca4PFMX
Anlage 10
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/67RLoa5NAfp9D73
Anlage 11
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/EFaj2J9E3JrKYTE
Anlage 12
https://www.kms-cloud.de/index.php/s/TRGbD4bAb8zeqZX

Stephan Roth
XXXXXXXXXX

Staatsanwaltschaft Baden Baden
Gutenbergstraße 13
76532 Baden-Baden                                                                                            09.12.2020

An die Staatsanwaltschaft Baden Baden

Betreff: Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gegen alle dafür verantwortlichen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Offenburg, des Ordnungsamtes Offenburg, des Ordnungsamtes Achern und ggf. weitere Personen

Personen, die an der Straftat beteiligt sein könnten
Dr. Evelyn Bressau, Leiterin Gesundheitsamt Offenburg
Dr. Patricia Rauer, Gesundheitsamt Offenburg
Sabrina Zielke, Gesundheitsamt Offenburg
Arno Sackmann, Leiter Ordnungsamt Achern
Klaus Muttach, Bürgermeister Achern


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gebe ich folgenden Sachverhalt bekannt, der aus meiner Sicht eine Freiheitsberaubung und Nötigung darstellt. Zudem erstatte ich als Erziehungsberechtigter Anzeige wegen allen der zum Nachteil meiner Tochter begangen Straftaten.

Am 1.11.2020 wurde von der Schule (Heimschule Lender) unserer Tocchter eine Email an uns weitergeleitet, in der Sabrina Zielke vom Gesundheitsamt Offenburg eine Quarantäne-Verfügung für die gesamte Klasse 9W2 (die Klasse unserer Tochter) erließ. Eine Mitschülerin unserer Tochter wurde – laut Frau Zielke – positiv auf Corona getestet. Dieser Umstand genügte Frau Zielke und den ansonsten beteiligten, um die gesamte Klasse und deren Lehrer in Quarantäne zu schicken (Anlage 2). Zu Unrecht! Telefonisch gab Frau Zielke an, die Quarantäne-Verfügung mit zu verantworten. Die Anordnung der Quarantäne erfolgte – kurze Zeit nach der Aufforderung per Email – auch durch das Ordnungsamt Achern, Herr Sackmann, gehalten in einschüchterndem, Menschen verachtenden Sprech, gerichtet an eine 14 Jährige (Anlage 7). Das geht so nicht!

Unsere Tochter selbst wurde nie getestet und war auch nicht krank. D.h. sie wurde nur aufgrund der Annahme hin, sie könnte sich an dem positiv getesteten Kind infiziert haben, in Quarantäne geschickt. Ein Nachweis über eine Infektion bei unserer Tochter wurde jedoch nie erbracht. Es wurde auch nie versucht festzustellen, ob unsere Tochter hinsichtlich einer möglichen Infektion überhaupt in relevantem Kontakt zu dem positiv getesteten Kind stand (vgl. Markierung Anlage 3-S.6; Markierung Anlage 7-S.2). Unsere Tochter wurde aus purer Willkür zur Quarantäne verpflichtet.

Aber auch das positive PCR-Testergebnis des Kindes, das Auslöser für all die Quarantäne-Maßnahmen war, muss infrage gestellt werden. Denn schon Wochen zuvor hatte ich einen interessanten Email Verkehr mit dem Gesundheitsamt Offenburg, worin mir Dr. med. Patricia Rauer bestätigte, dass ein positiver PCR-Test KEINE Infektion feststellt (vergl. Anlage 3-S.8, Anlage 4-S.6, Anlage 6-S.2, oder Anlage 1, S.5-7 v.a. letzter Punkt). Sie bestätigte in diesem Email Verkehr weiter, dass eine positive Probe – nach deren Kenntnisstand – nicht validiert würde, durch einen weiteren Test, um ein falsch positives Testergebnis auszuschließen. Alleine dies halte ich – im Hinblick auf die daraufhin regelmäßig und in hoher Zahl getroffenen Entscheidungen – für unglaublich unprofessionell.
Weiter gab Dr. Rauer an, dass eine positive Probe „im Zweifelsfall“ an das RKI geschickt werden müsse, um diese auf vermehrungsfähiges Virenmaterial prüfen zu lassen (Anlage 4-S.6, vergl. Anlage 3-S.8, Anlage 6-S.2). Was „im Zweifelsfall“ bedeutet, wollte Sie mir nicht beantworten. In der Regel jedoch, so Dr. Rauer, bliebe es bei immer dem einen Test. Es wird somit eine Test-positiv-Probe weder auf vermehrungsfähiges Virenmaterial getestet, noch auf andere Erreger, beispielsweise Influenza Viren, Rhinoviren, oder bakterielle Erreger. Andrea Kern, Leiterin des Ordnungsamts Offenburg, bestätigte mir dies auch telefonisch. Die Frage, warum ein positiver PCR-Test, obwohl dieser keine Infektion feststellt, dennoch als Infektion gehandelt wird, beantwortete Frau Kern in einer Email mit einem lapidaren „Das ist so.“ (Anlage 4-S.1).

Entscheidende Personen standen also schon früh mit mir in Verbindung, im Austausch zu diesem Thema. Schon damals wurden wichtige Fragen behandelt, was, hätte man beim Gesundheitsamt Offenburg ernsthaftes Interesse gezeigt, dazu geführt hätte, dass unsere Tochter nicht in Quarantäne hätte gehen müssen. Was dazu geführt hätte, dass ihre gesamte Klasse nicht in Quarantäne hätte gehen müssen, Lehrer nicht in Quarantäne hätten gehen müssen. Es hätte sehr wahrscheinlich sogar dazu geführt, dass das positiv getestete Kind nicht zur Quarantäne verpflichtet worden wäre, da eine mögliche Infektion durch andere Erreger als Corona-Viren sehr viel wahrscheinlicher war. Denn bei einer angenommenen Inkubationszeit von 14 Tagen hätte die Infektion des Kindes ja in KW 41-43 stattfinden müssen. In dieser Zeit, wie auch in den Wochen und Monaten zuvor und bis heute, spielten im „Sentinel“-System des RKI (Anlage 9), das – repräsentativ für Deutschland – ganzjährig Proben zu Atemwegserkrankungen analysiert, Sars-Cov-2 Infektionen eine stark untergeordnete bis keine Rolle. In KW42 und KW43 fehlten diese (wie den ganzen Sommer über) sogar komplett. Vorrangig zirkulierten (bis heute) Rhinoviren, welche ähnliche Symptome mit ähnlichem Verlauf hervorrufen können (vgl. Anlage 9).

Dass aller Voraussicht nach die Probe des betroffenen Kindes nicht auf vermehrungsfähiges Virenmaterial geprüft wurde, hatte Dr. Rauer ja durchblicken lassen. Dies wäre aber eine Bedingung, um nach dem ISG eine Infektion festzustellen (Anlage 1). Etliche weitere wichtige Fragen zu dem vorliegenden Fall ließ man unbeantwortet. Beispielsweise die Frage nach dem CT-Wert (Anzahl der Vervielfältigungszyklen), bei welchem das positive PCR-Testergebnis erzielt wurde. Denn ab einem CT-Wert von 30 Zyklen ist von einem falsch positiven Ergebnis auszugehen (Anlage 3, Seite 8). Ob bei dem positiv getesteten Kind ein falsch positives Ergebnis ausgeschlossen wurde, ob auf andere Erreger getestet wurde, Fragen, die man mir zu diesem speziellen Fall nicht beantworten wollte. Aus den zuvor dazu getätigten Aussagen zu schließen, ist jedoch kaum davon auszugehen.

Dieses Fehlverhalten der beteiligten Personen ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch strafbar. Insoweit verweise ich auf das mit Anlage 1 beigefügte Schreiben der „Rechtsanwälte für Aufklärung“.

Ich bitte Sie auch zu überprüfen, in wieweit Bürgermeister Klaus Muttach (Achern) strafrechtlich in die Verantwortung genommen werden muss, den ich persönlich schon sehr früh (18. März 2020) und danach regelmäßig und umfangreich über Missstände informierte, auch und gerade zu den Fehler-verursachenden Testungen. Leider ignorierte er meine Bitten, sich kritisch mit den Dingen auseinander zu setzen und verpasste so die Chance, vernünftig mit der Situation umzugehen.

Im Detail betrachtet, gibt es mehr als deutliche Hinweise, dass es sich bei Covid-19 nicht um eine neue Krankheit, sondern um die klassische Grippe handelt. So verzeichnete das RKI im Sentinel-System für die Grippe Saison 2019/20 lediglich 2% der Atemwegsproben für Corona, dominierend war durchweg – anteilig, aber auch in der Summe – die Influenza (Anlage 11-S.5, und RKI Wochenberichte). Da beide Krankheiten als genauso gefährlich gelten (WHO, John P.A. Ioannidis / Anlage 12, Prof. Streeck, Dr. Wodarg), sollte man annehmen können, es gäbe viel mehr Influenza Tote als Corona Tote. Jedoch wurden für Corona bis Mai 2020 ca. 9000 Opfer verzeichnet, für die Influenza lediglich 441. Anfang März erklärte das RKI die Grippe Saison für beendet, frühzeitig, wie man dort anmerkte (Anlage 12, S.3). Gleichzeitig begann Corona. Und nun gab auch die AG Thoraxdiagnostik der Deutschen Röntgengesellschaft bekannt, dass die für Covid-19 typischen Symptome gar nicht so typisch sind und denen der Influenza gleichen (Anlage 10). Im Übrigen verweise ich auch auf die erste Email von mir an das Gesundheitsamt Offenburg, wo viele Dinge erläutert werden. Sämtliche von Behörden gegen Menschen veranlassten Maßnahmen sind rechtswidrig, da nicht verhältnismäßig, menschenverachtend, willkürlich und immer schädlich.

Dass das RKI nach außen diametral andere Zahlen verkündet, als diese, welche man in den Systemen vom RKI erhält, ist ein Skandal. Dass die klassischen Medien dies nicht aufgreifen und sich kollektiv zu wichtigen Sachverhalten ausschweigen, ist ein Skandal. Dass Politiker dieses Spiel mitmachen, oder gar steuern, ist ein Skandal. Es sieht so aus, als wolle man die Angst in der Bevölkerung hochhalten, um eine breite Akzeptanz für das Impfen mit einen kaum getesteten Impfstoff gegen eine für die Gesellschaft als Ganzes harmlose Krankheit zu schaffen.

Unsere Tochter durfte fast eine Woche das Haus nicht verlassen, durfte nicht zur Schule, durfte sich nicht mit Freunden treffen, hatte große Angst, sie selbst könnte infiziert sein, sie könnte uns Eltern oder ihren Bruder infizieren, oder in der Woche des Nicht-Wissens gar andere angesteckt haben. Omas und Opas mieden jeglichen Kontakt zu uns und haben bis heute Mühe, ein ungezwungenes Verhältnis zu unserer Familie zu halten, alleine aus der Angst heraus, wir könnten sie anstecken. Neben dem Freiheitsentzug war dies für unsere Tochter ein unglaublicher psychischer Druck, welcher die gesamte Familie erheblich belastete.

Ich bitte Sie an dieser Stelle, sich die nötige Zeit zu nehmen, um sich mit den wichtigen Sachverhalten ernsthaft auseinander zu setzen. Setzen Sie ein Zeichen!

Vielen Dank!
Stephan Roth

Anlagen

  1. Offener Brief Anwälte für Aufklärung
    https://www.afa.zone/wp-content/uploads/2020/11/Offener-Brief3-Quarantaene.pdf
  2. Email mit der Quarantäne Verfügung
  3. RKI / Epidemiologisches Bulletin 39
    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/39_20.pdf?__blob=publicationFile
  4. Email Verkehr mit dem Gesundheits- und Ordnungsamt Offenburg
  5. Email Verkehr mit dem Gesundheitsamt Offenburg zum konkreten Fall
  6. Dokument Bundesamt für Gesundheit (Schweiz)
    https://web.archive.org/web/20200814123829/https://www.swissmedic.ch/dam/swissmedic/de/dokumente/bewilligungen/mikrobiologische_laboratorien/mv_covid19_testung_ch.pdf.download.pdf/Merkblatt_COVID-Testung_Swissmedic_BAG_final_de.pdf
  7. Quarantäne-Verfügung Ordnungsamt Achern
  8. Auszug Wochenberichte RKI
    https://influenza.rki.de/Wochenberichte.aspx
  9. Über das Sentinel System
    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Sentinel/Influenza/Influenza_node.html
  10. Dokument AG Thoraxdiagnostik der Deutschen Röntgengesellschaft
https://www.drg.de/de-DE/5995/covid-19/https://web.archive.org/web/20200331155533/https://www.drg.de/de-DE/5995/covid-19/
  1. Studie Ioannidis zu Covid 19, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/eci.13423
  2. Epidemiologisches Bulletin 16
    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/16_20.pdf?__blob=publicationFile
  3. CD mit Dokumenten in digitaler Form.

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