Auszug aus der Corona Verordnung Baden-Württemberg

§3(2) Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gemäß Absatz 1 gilt

  1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  2. für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Meine Einschätzung

Aus meiner Sicht heißt das, JEDER kann sich und seine Kinder aus SONSTIGEN ZWINGENDEN GRÜNDEN von der Maske befreien . Die tatsächlichen Gründe musst Du nicht darlegen. Und ich meine auch, es wäre besser, dies nicht zu tun. Im Falle eines Bußgeldbescheids ist es Aufgabe der Behörden, nachzuweisen, dass Dein SONSTIGER ZWINGENDER GRUND keiner ist. Bei Nachfragen könnte dieser Grund ja zu intim sein. Bleib hier standhaft. Der Nachweis wird ihnen dann nicht gelingen.

Interessant ist, dass es nicht mehr Mund Nasenbedeckung heißt. Tragt die Maske doch einfach irgendwo, aber eben nicht im Gesicht… 🙂

Glaubhaft machen könnt Ihr es durch ein selbst aufgesetztes Schreiben

Vorname Familienname von Eltern und betroffenem Kind und dann:

„Hiermit mache ich glaubhaft, dass mein Kind aus sonstigen zwingenden Gründen keine Maske tragen kann.“

Das geht im Übrigen auch mündlich.

Wird das Dokument nicht akzeptiert, fordert die Schulleitung und die Lehrer auf, diese Haftungserklärung zu unterzeichnen.

Haftungserklärung Test

Einfacher geht es mit einem Attest

Einfacher geht es mit einem Attest. Ein Arzt muss bei vorliegenden Beschwerden (Kopfschmerzen, Schwindel, Angstzustände, Atemnot, Schlafstörungen, Müdigkeit…, es gibt hier viel, was in Frage käme) eine Befreiung ausstellen. Ansonsten macht der Arzt sich ggf. der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Bleibt auch hier standhaft.

Stellt Euch vor Eure Kinder. Sie sind diesem menschenverachtenden System schutzlos ausgeliefert!

Dies ist KEINE rechtliche Beratung. Diese kann ich nicht leisten.

Stell Dich vor Deine Kinder! Sie brauchen jetzt ganz dringend Deinen Schutz! Sei standhaft, lass Dich nicht abwimmeln. Lass Dir nichts erzählen, von niemandem! Von Behörden oder Schulleitern ist oft keine Hilfe zu erwarten. Im Gegenteil. Spätestens wenn sich Lehrer geimpft haben, könnten sie voreingenommen Deinen Kindern gegenüberstehen, sehen sie in ihnen ja eine potentielle Gefahr.