Notbekanntmachung

Widerruf der Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Göppingen vom 12.04.2021, 13.04.2021 und vom 15.04.2021

Das Landratsamt Göppingen – Gesundheitsamt – erlässt nach § 49 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Allgemeinverfügung über den Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags vom 12. April 2021 wird ab dem 21. April aufgehoben.
  2. Die Allgemeinverfügung über die Beschränkung von Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen im Landkreis Göppingen vom 13. April 2021 wird ab dem 21. April aufgehoben.
  3. Die Allgemeinverfügung über eine Testpflicht im Bereich körpernaher Dienstleistungen im Landkreis Göppingen vom 13. April 2021 wird ab dem 21. April 2021 aufgehoben.
  4. Die Allgemeinverfügung über die Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 15. April 2021 wird ab dem 21. April 2021 aufgehoben

https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/widerruf+allgemeinverfuegungen.html