Notbekanntmachung
Widerruf der Allgemeinverfügungen des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Göppingen vom 12.04.2021, 13.04.2021 und vom 15.04.2021
Das Landratsamt Göppingen – Gesundheitsamt – erlässt nach § 49 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung:
- Die Allgemeinverfügung über den Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags vom 12. April 2021 wird ab dem 21. April aufgehoben.
- Die Allgemeinverfügung über die Beschränkung von Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen im Landkreis Göppingen vom 13. April 2021 wird ab dem 21. April aufgehoben.
- Die Allgemeinverfügung über eine Testpflicht im Bereich körpernaher Dienstleistungen im Landkreis Göppingen vom 13. April 2021 wird ab dem 21. April 2021 aufgehoben.
- Die Allgemeinverfügung über die Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 15. April 2021 wird ab dem 21. April 2021 aufgehoben
https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/widerruf+allgemeinverfuegungen.html