Wie 2020News soeben erfahren hat, ist bei dem Richter am Amtsgericht Weimar Christian Dettmar am heutigen Tage eine Hausdurchsuchung erfolgt. Sein Büro, seine privaten Räumlichkeiten und sein Auto wurden durchsucht. Das Handy des Richters wurde von der Polizei beschlagnahmt. Der Richter hatte am 8. April 2021 eine aufsehenerregende, für die Massnahmenpolitik der Regierung sehr unbequeme Entscheidung getroffen.

https://2020news.de/hausdurchsuchung-bei-weimarer-sensationsrichter/

Rechtsanwalt Ralf Ludwig

💥Jegliche Grenze des Anstands und des Rechts ist jetzt durchbrochen💥

Die richterliche Unabhängigkeit, eine weitere Säule eines demokratischen Rechtsstaats wird ohne Wimpernzucken abgeräumt.

Wer jetzt nicht sieht, dass wir inzwischen in einem faschistischen Land leben, dem kann nur entgegengehalten werden, dass er Teil dieses Systems ist.

Eine Hausdurchsuchung bei einem Richter wegen eines ungewünschten Urteils, hat nichts mehr mit dem Land zu tun, in dem ich geboren und aufgewachsen bin.

Mir fehlen die Worte!!!

Ich kann nur jedem raten:

Schafft euer Vermögen ins sichere Ausland,
habt einen Plan, dieses Land zu verlassen.
Wer vor Richtern nicht Halt macht, achtet keine Rechtsstaatlichkeit mehr.

Wehren den Anfängen, haben wir lange genug gerufen.
Die Anfänge sind vorbei. Der Faschismus – und als Mensch mit historischem Bewusstsein, verwende ich diesen Begriff nicht leichtfertig – ist jetzt etabliert.
Alle Elemente dafür sind eingeführt.

Ich rufe alle Demokraten dazu auf, am 01. Mai ab 12 Uhr nach Weimar zu kommen.
Ich bin bereit, meine Versammlung in München abzumelden.
Zeigen wir, dass wir sehr VIELE sind.

Gerade Weimar ist uns ein historischer Auftrag.

Ich erwarte von allen Rechtsanwaltskammern, Richtervereinigungen, Berufskollegen eine Welle des Protests.

Jetzt müssen alle Demokraten und freiheitsliebenden Menschen zusammenstehen.

Die rote Linie ist eindeutig überschritten!!!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.