Dies stellt ein Ort mit 1000 Einwohnern dar. Jedes Quadrat ist ein Einwohner. Nennen wir ihn Musterort.

Am 22.3. 2021 gibt es im Ort 20 Infizierte, das sind 2% aller Einwohner. Sie wurden bisher noch nicht entdeckt, stellen also die Basisdunkelziffer dar. Diese Dunkelziffer spiegelt die Gesamtgefährdungslage am 22.3.2021  wider.

Am 29.3.2021 stirbt eine Person an Covid-19.

EinwohnerInfiziert    
100020      

Am Vormittag des 22.3.2021 werden nun an 50 Personen PCR-Tests durchgeführt. Von diesen 50 Personen wird eine als positiv identifiziert. Daraus ergibt sich nach gültiger Definition eine Inzidenz von 100 und ein Testpositivenwert von 2.

EinwohnerInfiziertPCR-TestsPCR-PositivInzidenzTestpositiv
1000205011002

Nun führen, unabhängig von den 50 PCR-Tests 100 weitere Menschen Selbsttests durch. Zwei Personen werden als positiv identifiziert. Nach Empfehlung des RKI werden  diese 2 Personen nochmals einem PCR-Test unterzogen. Diese beiden PCR-Tests fallen ebenfalls positiv aus. Sie werden jetzt zu den 50 PCR-Tests vom 22.3.2021 hinzugezählt, nicht aber die übrigen 98 negativ ausgefallenen Selbsttests. Dies führt zum einen zu einer Verdreifachung des Inzidenzwertes auf 300 sowie zu einer Steigerung der Testpositivenrate auf 5,76, da die negativen Selbsttests nicht in die Testpositivenrate mit einfließen.

EinwohnerInfiziertPCR-TestsPCR-PositivInzidenzTestpositiv
10002050xxx
      
SelbsttestsSelbsttest positivPCR-TestPCR-PositivInzidenzTestpositiv
10025233005,76

Trotz der Verdreifachung des Inzidenzwertes und mehr als Verdopplung der Testpositivenrate, hat sich die Gesamtgefährdungslage nicht erhöht. Nach wie vor sind 2% der Einwohner infiziert. Hinzukommt, da die Anzahl der Selbsttests die zu dem neuen Inzidenzwert führen, nicht bekannt ist, ist es nun nicht mehr möglich, eine Dunkelziffer auf Basis mathematischer Modelle zu schätzen. In dem dargestellten Fall hat sich die Dunkelziffer nur um 2 reduziert, obwohl 98 weitere Tests durchgeführt wurden. Und auch die Anzahl der Toten, am 29.3.2021 wird sich nicht ändern, da eben die Gefährdungslage exakt die gleiche geblieben ist.

Nehmen wir an, dass an diesem 22.3.2021 aufgrund eines dringenden Aufrufes der Politik, 100 weitere Personen einen Selbsttest durchführen. Hiervon identifizieren sich 4 Personen als infiziert und lassen einen PCR-Test durchführen. Auch diese PCR-Tests bestätigen die Infektionen, was nun zu einer Steigerung der Inzidenz auf 700 und der Testpositivenrate auf 12,28 führt.

Auch hier fallen die 96 negativen Selbsttests unter den Tisch.

Trotz dieser Steigerung hat sich auch hier nichts an der Gesamtgefährdung vom Morgen des 22.3.2021 geändert, da lediglich ein Teil der ohnehin vorhandenen Dunkelziffer entdeckt wurde. Nach wie vor sind es nur 2% der Einwohner, die infiziert sind und nach wie vor wird es am 29.3.2021 auf Basis dieses Szenarios keinen Toten mehr geben.

Fazit:

Trotz Versiebenfachung des Inzidenzwertes an einem einzigen Tag, hat sich die Gesamtgefährdungslage im Musterort, die die Grundlage für potentiell schwere Verläufe und Todesfälle darstellt nicht geändert.

Seit Einführung der Selbsttests bietet weder der Inzidenzwert noch die Testzpositivenrate einen auch nur ansatzweise zuverlässigen Richtwert, um eine Erhöhung der tatsächlichen Gefährdungslage in der Bevölkerung valide nachzuweisen. Da Maßnahmen aber einzig über den validen Nachweis einer tatsächlichen Gefährdungslage oder einer tatsächlichen Steigerung der Gefährdungslage rechtlich Bestand haben sollten, entbehren spätestens seit Einführung der Selbsttests sämtliche Maßnahmen, die aktuell mit dem Inzidenzwert oder/und den Testpositiven begründet werden, jeglicher rechtlichen Grundlage.

Vielen Dank an Jakob Gerstheimer für die Transkription!
https://achern-weiss-bescheid.de/2021/04/08/selbsttests-und-der-einfluss-auf-den-inzidenzwert/