Dem Änderungsantrag zum Entwurf eines Gerichtsvollzieherschutzgesetzes wurde unter Artikel 6 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestern Nachmittag untergeschoben und heute Morgen im Rechtsausschuss gegen die Stimmen der AfD durchgewunken.

Nun steht fest: der indirekte Impfzwang kommt.

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