Bereits zum zweiten Mal wurden gegen Ende Juni die Wohn- und Büroräume des Amtsrichters Christian Dettmar aufgrund des Tatverdachts auf Rechtsbeugung durchsucht. Dieser hatte Anfang April in einer einstweiligen Anordnung für zwei Kinder an Weimarer Schulen folgende Vorschriften auf der Rechtsgrundlage der Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) untersagt: im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art zu tragen, Mindestabstände einzuhalten und an SARS-CoV-2 Schnelltests teilzunehmen.

Im Zuge dieser zweiten Razzia wurde außerdem insgesamt acht Zeugen einer polizeilichen Durchsuchung unterzogen. Darunter ein weiterer Amtsrichter aus Weimar und zwei Gutachter, die im Fall von Christian Dettmar als Sachverständige angefragt worden waren: die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, sowie der Regensburger Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner.