Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Demonstrationsverbot vom 29. August 2021 aufrechterhalten.
Sensationell dabei die Begründung: „Zudem zeigt die Impfung nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Wissenschaft zwar eine hohe Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2-Infektionen, Krankheitslast und Sterbefälle, führt aber nicht zu einer sog. „sterilen Immunität“. Dies bedeutet, dass sich auch geimpfte Personen mit dem SARS-CoV-2-Virus infizieren, die Infektion weitergeben und auch an Covid-19 erkranken können; siehe auch die Ausführungen des Robert Koch-Instituts zur Frage, ob Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen können.“

Das Verwaltungsgericht stellt also klar, dass die Impfung keinen ausreichenden Schutz darstellt.

Diese Entscheidung weist im Übrigen darauf hin, dass es keine „Normalität“ geben wird. Wenn nach Ansicht der Justiz Geimpfte genauso Überträger sein können, werden auch diese – nach der bekannten „Logik“ – sich weiterhin testen lassen müssen, Maske tragen und Einschränkungen über sich ergehen lassen. Damit ist auch klar: Jeder, der sich für seine Freiheit oder aus angeblicher Solidarität für andere hat impfen lassen, hat den üblichen falschen Versprechungen geglaubt.

Die „Angepassten“ können jetzt wählen: Entweder sie geben zu, dass sie trotz Impfung weiterhin Maßnahmen ertragen müssen oder sie müssen sich eingestehen, dass Normalität nichts mit Repression zu tun hat.