
Im Sinne dieser Verordnung ist
1. …
2. eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,
Fazit: Mit diesen Definitionen wird rechtlich gesichert, dass Geimpfte, die an Covid-19 erkranken, nicht als solche in die Statistik einfließen. Der angebliche Erfolg der Impfung wird damit gesichert und das Narrativ der Pandemie der Ungeimpften aufrechterhalten.