
Schulkinder müssen sich nun mit gefährlichen Abstrichen selbst testen, denn der Anspruch auf Distanzunterricht ist entfallen, während die Schulpflicht weiter besteht.
Schulkinder müssen sich nun mit gefährlichen Abstrichen selbst testen, denn der Anspruch auf Distanzunterricht ist entfallen, während die Schulpflicht weiter besteht.
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