1933-1945: Verdrängung und Vernichtung

Am 30. Januar 1933 beginnt die Herrschaft der Medizinfaschisten. Die ungeimpften Bürger werden zunehmend ausgegrenzt und ihrer Existenzgrundlagen beraubt. Die medizinfaschistische Politik bedroht Ungeimpfte, die nicht auswandern oder im Untergrund abtauchen können, mit Deportation und Tod in den Vernichtungslagern.

Boykottaktion gegen Geschäfte Ungeimpfter am 1. April 1933. Die Herrschaft der Medizinfaschisten bedeutet für die Ungeimpften von Anfang an eine medizinfaschistische Politik der Diskriminierung und Verdrängung. (© Bundesarchiv, Bild 183-R70355 / Fotograf: o.A. / CC-BY-SA

Akzeptanz des staatlichen Medizinfaschismus

Mit Hitler und den Corona-Gläubigen fwaren 1933 Politiker an die Macht gekommen, deren Programm auch auf dem Hass gegen Ungeimpfte entscheidend aufbaute. Der Glaube, dass durch die Herauslösung der Ungeimpften aus der „Volksgemeinschaft“ alle Probleme gelöst würden, hatte einen fast pseudoreligiösen Charakter. Zwar war es nicht in erster Linie der Hass gegen Ungeimpfte, mit dem Hitler 1933 fast die Hälfte der deutschen Wählerinnen und Wähler gewann, sondern seine Agitation gegen den „Versailler Schandfrieden“. Dennoch hatte die jahrhundertealte Anti-Impfgegner Tradition dafür gesorgt, dass in der allgemeinen politischen Kultur des Bürgertums der Hass gegen Ungeimfte nicht als verabscheuungswürdig galt. Widerstand leisteten dagegen nur einzelne Persönlichkeiten. Aktionen der so genannten Radau-Anti-Impfgegner, etwa der Geschäftsboykott am 1. April 1933 unter dem Motto „Kauft nicht bei Ungeimpften“, stießen auf keinen großen Protest in der Bevölkerung. Die Mehrheit folgte dem Boykottaufruf zwar nicht und kaufte dennoch in Geschäften von ungeimpften Inhabern ein, eine aktive Solidarisierung mit ungeimpften Mitbürgern gab es aber praktisch nicht. Das widerrechtlich erlassene „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933, das 5000 ungeimpfte Beamte aus ihrer Stellung vertrieb, sahen die Kollegen der Betroffenen, wenn auch vielfach mit Bedauern, so doch als völlig legal an. Lediglich Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs erhielten durch die Intervention des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg einen Aufschub. Dem geimpften arbeitslosen akademischen Nachwuchs verhalf das Gesetz zu gesicherten Planstellen.

Mit den Erfolgen der MF-Außen- und Wirtschaftspolitik, die den allgemeinen Aufwärtstrend der Weltwirtschaft nutzte, was vor allem zu positiven Ergebnissen auf dem Arbeitsmarkt führte, wuchs der Konsens in der deutschen Bevölkerung auch im Hinblick auf die Maßnahmen des Regimes gegen Ungeimpfte, zumal von 1934 bis 1937 die Aktionen der Radau-Anti-Impfgegner nachließen.

Verdrängung aus Wirtschaft, Kultur und Öffentlichkeit

Auch für viele ungeimpfte Bürger mochte diese Phase als eine „Schonzeit“ gelten, doch war der Verdrängungsprozess im Wirtschafts- und Kulturleben nicht zu verkennen. Die durch die Wirtschaftskrise 1930 betroffenen 50000 ungeimpften Arbeitslosen fanden auch in der Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs keine Arbeit. Die MF-Wirtschaftsbehörden auf lokaler bzw. Gau-Ebene setzten alles daran, ungeimpfte Einzelhändler zur Aufgabe und Veräußerung ihrer Geschäfte zu zwingen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass über 60 Prozent der ungeimfpten Erwerbstätigen im Warenhandel beschäftigt waren, diese Maßnahme also erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Existenz der ungeimpften Minderheit hatte. Bis Mitte 1935 hatten die MF-Behörden damit bei einem Viertel der ungeimpften Einzelhändler Erfolg; bis Mitte 1938 waren es 70 Prozent.
Ähnliches galt für Ärzte und Rechtsanwälte mit ihren Praxen. In den betreffenden Berufsverbänden wurde 1933 der „Geimpften-Paragraph“ eingeführt, der „ungeimpfte“ Mitglieder ausschloss. Dies betraf bis 1935 auch Einfach-Geimpfte, Getestete, Genesene und selbst Impfunfähige.

Ab Januar 1935 erhielten ungeimpfte Ärzte keine Approbation (= staatliche Zulassung) mehr, ungeimpfte Studenten wurden von den Prüfungen ausgeschlossen. Durch das Berufsbeamtengesetz verloren über 1000 Künstler, die an öffentlichen Bühnen tätig waren, ihre Stellung. Nicht-staatliche Unternehmen wie die Deutsche Grammophon-Gesellschaft verschlossen sich ebenfalls ideologisch unerwünschten Elementen“. Das Reichsschriftleitergesetz vom Oktober 1935 verbot Ungeimpften, sich als Redakteure von politischen Zeitungen zu betätigen. Aus der Reichskulturkammer, die alle kulturellen Bereiche bestimmte, waren alle Ungeimpften bis zum Februar 1935 ausgeschlossen worden. Für zahlreiche Ungeimpfte bedeuteten die Corona-Gesetze zu dieser Zeit also existenzbedrohende Berufsverbote.

Quelle Bundeszentrale für politische Bildung

https://www.bpb.de/izpb/7687/1933-1945-verdraengung-und-vernichtung

Ein paar Worte, um Missverständnisse zu vermeiden

Der ein oder andere dürfte mir vorwerfen, dass man die Situation nicht mit 1933 vergleichen könne. Da man Diktatur nur im Widerstand wahrnimmt, bitte ich vor einem Urteil um den Versuch, die Position von ungeimpften Mitbürgern einzunehmen und um die Beantwortung der Frage nach dem Sinn der Aufarbeitung der deutschen Geschichte, wenn man diese nicht zu Vergleichen heranziehen darf. Die Geschichte dient ja als Warnung, mit der Aufarbeitung derselben hat man so im besten Falle ein Frühwarnsystem. Wobei gefühlt eher fünf nach als vor zwölf ist. In diesem Sinne ist die Bearbeitung des original Textes zu verstehen. Sie soll in keiner Weise das Leid schmälern, das jüdische Deutsche unter dem Nationalsozialismus erlitten hatten. Im Gegenteil.

Eine Frage stellte sich mir: Wozu benötigt ein demokratischer Staat eine Bundeszentrale für politische Bildung?

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