Im Kapitel 20 des Buchs „Corona-Impfung“ beschreibt Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, die Möglichkeit, dass geimpfte Menschen ungeimpfte Menschen krank machen könnten. Viele ungeimpfte Menschen erfahren dies deutlich und selbst in meinem direkten Umfeld sind viele, die diese Probleme kennen.

Das Buch können Sie hier erwerben:
https://www.buchkomplizen.de/buecher-mehr/buecher/corona-buecher/corona-impfung-oxid.html

20 AUFKLÄRUNG ÜBER GEFAHREN FÜR NICHT GEIMPFTE PERSONEN

Es gibt inzwischen in den sozialen Medien eine Vielzahl beeindruckender Berichte, wonach nicht nur geimpfte, sondern auch nicht geimpfte Personen nach (teilweise nur kurzem) Kontakt mit geimpften Personen die vielfältigsten Beschwerden entwickeln.1 Dies klingt zunächst erstaunlich, nahezu unglaubwürdig und kaum nachvollziehbar. Denn die Injektionen wurden ja den Geimpften verabreicht, nicht etwa den Ungeimpften. Wieso also sollen jetzt plötzlich Ungeimpfte krank werden oder unerklärliche Beschwerdebilder aufweisen?

Es gibt jedoch eine Vielzahl sich ähnelnder Berichte, die tatsächlich verblüffend sind und den Schluss zulassen, dass Impfreaktionen, Krankheitsbilder und Beschwerden diffuser Art nicht nur bei geimpften Personen, sondern auch bei ungeimpften Personen – nach Kontakt mit Geimpften – möglich sind.

20.1 AUFNAHME VON MIKROORGANISMEN DURCH NICHT GEIMPFTE

Solche Übertragungen scheinen schon deshalb nicht ausgeschlossen, weil das Infektionsschutzgesetz selbst an drei Stellen die Möglichkeit beschreibt, dass auch »externe, dritte, nicht betroffene Personen« betroffen sein können. Der Begriff »Impfstoff« ist in § 21 IfSG definiert:

Impfstoffe sind auch solche »Impfstoffe«, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.

Auch die Definition des Impfschadens umfasst denjenigen Schaden, den dritte Personen erleiden können, die selbst gar nicht geimpft wurden. Dies ergibt sich aus § 2 Nr. 11 IfSG:

Ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.

Schließlich beschreibt sogar der Begriff der »übertragbaren Krankheit« die Möglichkeit, dass Krankheitserreger oder deren toxische Produkte »mittelbar auf den Menschen übertragen« werden (§ 2 Nr. 3 IfSG):

Die übertragbare Krankheit ist eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit.

Auch in der GCP-Verordnung2 wird auf den Schutz »nicht betroffener Personen«3 hingewiesen (§ 1 Abs. 2 GCP-V):

Bei klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln, die aus einem gentechnisch veränderten Organismus oder einer Kombination von gentechnisch veränderten Organismen bestehen4 oder solche enthalten, bezweckt diese Verordnung darüber hinaus den Schutz der Gesundheit nicht betroffener Personen und der Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge.

20.2 BESCHREIBUNG VON NEBENWIRKUNGEN BEI NICHT GEIMPFTEN

In den sozialen Netzwerken5 werden folgende, häufig auftretende Nebenwirkungen von nicht Geimpften nach Kontakten mit geimpften Personen beschrieben, die interessanterweise denjenigen Nebenwirkungen sehr ähneln, die auch bei Geimpften vorkommen:

  • sehr starke Kopfschmerzen (überwiegend bei Frauen),
  • teils starke Schmerzen im Unterleib und massive außerperiodische Blutungen, die ungewöhnlich klumpig sind und lange anhalten,
  • (bei sonst regelmäßigem Zyklus) zu frühe oder zu späte Regelblutungen mit sehr starken Blutungen, verbunden mit Schüttelfrost, Fieber und extremen Schmerzen am ganzen Körper,
  • Schmierblutungen und Zwischenblutungen auch bei Frauen, die bereits in den Wechseljahren sind,
  • rote Flecken überall am Körper, die teilweise anschwellen und jucken,
  • ein Zustand der »Vernebelung«, sodass logisches Denken oder Problemlösung unmöglich ist,
  • Brustschmerzen bei Frauen und brennende Haut (wie »tausende kleine Nadelpickser«),
  • Durchfall, teils über mehrere Stunden,
  • extreme Schmerzen in den Gelenken,
  • Kribbeln und Reizungen an Lippen, Augen und Nase sowie leichter Schmerz im Innenohr,
  • Rücken- oder Muskelschmerzen und leichte Übelkeit,
  • Schlaflosigkeit und merkwürdige Schmerzen unter anderem an den Schultern,
  • heftig juckende Ausschläge, ohne andere logische Erklärung (etwa Sonnenallergie, Waschmittelwechsel oder besondere Lebensmittel),
  • grippeähnliche Symptome wie Kopf-, Hals- und Ohrenschmerzen, Schnupfen und das generelle Gefühl, plötzlich krank zu sein,
  • »Kratzen im Hals«, Halsschmerzen,
  • enorme Abgeschlagenheit und Müdigkeit.

Manche berichten von beißendem und chemischem Geruch, der angeblich von Geimpften ausgeschieden wird. Andere berichten von einem metallischen Geschmack im eigenen Mund.

Bei Kindern werden Migräneanfälle unbekannter Art beschrieben sowie plötzliches Fieber, Husten und weitere Grippesymptome, wenn diese sich (beispielsweise im Klassenzimmer) mit Geimpften aufhalten oder neben diesen sitzen.

Beschrieben werden solche Symptome auch durch Physiotherapeuten, Kosmetikerinnen, Heilpraktiker und weitere Berufsgruppen, die im unmittelbaren Kontakt mit geimpften Personen stehen oder an Patienten hautnah tätig sind.

20.3  »SHEDDING« ODER »SICH SELBST VERBREITENDE IMPFSTOFFE«?

Es ist bislang nicht klar, ob es sich um sogenanntes Shedding oder um »Sich selbst verbreitende Impfstoffe« handelt.

»Shedding« bedeutet in diesem Zusammenhang übersetzt »Verbreiten« oder »Ausstoßen«. »Sich selbst verbreitende Impfstoffe« sind Vakzine, die sich wie Infektionskrankheiten anhand von Transmissibilität (Übertragbarkeit) ausbreiten. Dies bedeutet, eine geimpfte Person vakziniert ihr persönliches Umfeld, also auch Personen in ihrer unmittelbaren Nähe. Bereits im Jahr 2018 hatte das Center for Health Security von der Bloomberg School of Public Health der berühmten Johns Hopkins Universität in einem Bericht vorgeschlagen, derartige Impfstoffe einzusetzen, um einen Immunschutz gegen bestimmte Krankheiten aufzubauen. Unter der Rubrik »Sich selbst verbreitende Impfstoffe« (Self-Spreading Vaccines, S. 45) heißt es in dem Bericht wie folgt:

»Sich selbst verbreitende Impfstoffe sind gentechnisch verändert, um sich wie Infektionskrankheiten durch Populationen zu bewegen. Doch anstatt Krankheiten zu verursachen, verleihen sie Schutz. Die Vision ist, dass eine geringe Anzahl von Individuen in einer Zielpopulation geimpft werden könnte und der Impfstoff-Erreger, so wie ein pathogenes Virus, in der Population zirkulieren würde. Woraus eine schnelle großflächige Immunität resultiert.«6

Schon vor drei Jahren – und eventuell auch länger – wurde also die Idee der »Sich selbst verbreitenden Impfstoffe« durch eine hochkarätige Institution publiziert und sicherlich auch schon erforscht. Bei Tieren gibt es bereits entsprechende Studien, wie etwa der Artikel »Wir haben jetzt die Technologie, um Impfstoffe zu entwickeln, die sich selbst verbreiten« in der Zeitschrift NewScientist vom August 2020 zeigt.7

In einer Publikation bereits vom November 2015 im Expert Review of Vaccines werden die »sich selbst ausbreitenden Impfungen für künftige Infektionskrankheiten« innerhalb von fünf Jahren für realisierbar gehalten.8

Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass auch Bestandteile der Corona-Impfstoffe von den geimpften Personen ausgeschieden und (freilich ohne deren Wissen) bei näherem Kontakt auf Dritte übertragen werden können, ohne dass dies der Bevölkerung bekanntgemacht wird.

Ärzte müssen die Personen, die sie impfen, auf diese – wenn auch bislang wissenschaftlich nicht offiziell bestätigte – Möglichkeit einer Übertragung von Mikroorganismen von geimpften auf ungeimpfte Personen und die damit verbundenen körperlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen der Ungeimpften hinweisen. Sie müssen die Geimpften vor zu großer körperlicher Nähe der ungeimpften Menschen zu ihnen warnen. Zumindest scheint in den ersten Tagen bis hin zu vier Wochen nach der Impfung eine »Übertragung« auf Ungeimpfte möglich zu sein. Dies gilt insbesondere für vulnerable Gruppen und für Schwangere.

20.4 WARNUNGEN VOR »EXPOSITION DER NICHT GEIMPFTEN« IN DER PFIZER-STUDIE

Auch der Pharmahersteller Pfizer hat in seiner Zulassungsstudie ausdrücklich auf »unerwünschte Ereignisse« bei Kontakt mit Geimpften hingewiesen und diese als »meldepflichtig« bezeichnet.

Pfizer bestätigt in seiner von ihm durchgeführten (und von Bio ech gesponserten) klinischen Doppelblindstudie zum genbasierten mRNA-Corona-Impfstoff9 entsprechende mögliche unerwünschte Nebenwirkungen und erläutert in seinem Papier unter der Sektion »Arbeitsbedingte Exposition« (»Occupational Exposition«, Exposition = Ausgesetztsein) Folgendes:

»Eine arbeitsbedingte Exposition tritt auf, wenn eine Person einen ungeplanten direkten Kontakt mit der Interventionsstudie10 erfährt, was zum Auftritt eines AEs (Adverse Event = unerwünschtes Ereignis) führen kann. Zu dieser Personengruppe können Gesundheitsdienstleister, Familienmitglieder und andere Personen gehören, die in der Pflege der jeweiligen Studienteilnehmer involviert sind.«11

Wie Pfizer unter der Sektion »Exposition während der Schwangerschaft« (»Exposure During Pregnancy«) warnt, könnten bereits Hautkontakt und Aerosole zu einer Übertragung führen. »Wenn ein weibliches Familienmitglied oder eine Gesundheitsdienstleisterin angibt, dass sie schwanger ist, nachdem sie durch Hautkontakt oder Inhalation der Interventionsstudie ausgesetzt wurde, ist dies innerhalb von 24 Stunden zu melden.«

In der Pfizer-Studie wird ein etwaiger Übertragungsweg ferner beschrieben, wenn »ein männlicher Teilnehmer, der entweder noch an der Interventionsstudie partizipiert oder diese abgebrochen hat, einen weiblichen Partner im Vorfeld oder während des Empfängniszeitraums exponiert.« Pfizer bestätigt also »unerwünschte Nebenwirkungen« bei Ungeimpften nach engerem Kontakt zu Geimpften. Unerwünschte Nebenwirkungen können sogar bei weiteren Personen auftreten: »Ein männliches Familienmitglied oder Gesundheitsdienstleister, welcher der Interventionsstudie durch Inhalation oder Hautkontakt ausgesetzt wurde, exponiert daraufhin seinen weiblichen Partner, im Vorfeld oder im Empfängniszeitraum.«

Dies bedeutet Folgendes: Ein ungeimpfter Mann ist »Kontaktperson I«, nachdem er einer geimpften Person ausgesetzt war. Dieser Mann ist nun intim mit seiner Partnerin und kann auch auf diese Partnerin als »Kontaktperson II« offensichtlich Organismen übertragen. Somit können sogar Ungeimpfte ihrerseits noch Mikroorganismen auf weitere Ungeimpfte übertragen.

Die Übertragung von Mikroorganismen auf Ungeimpfte ist also in der Pfizer-Studie ausdrücklich beschrieben und als meldepflichtig binnen 24 Stunden genannt worden.

In den »Qualitätsmedien« wird demgegenüber die Behauptung einer Übertragung von Spike-Proteinen oder sonstigen Mikroorganismen als unrichtig dargestellt.12 Das erstaunt angesichts der vorhandenen Ausführungen zur Rechtslage und zum Stand der Wissenschaft sowie angesichts der Zulassungsstudie von Pfizer.

20.5 ABSICHTLICHE FREISETZUNG GENETISCH VERÄNDERTER ORGANISMEN

Die Freisetzung und die damit verbundene Möglichkeit der Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen ist bereits in der EU-Richtlinie 2001/18/EG vom 12. März 2001 über die »absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt« ausführlich geregelt. Sie gilt grundsätzlich auch für alle Corona-Impfstoffe, da diese auf gentechnisch veränderten Organismen beruhen. Dort heißt es in der Präambel:

(1) Lebende Organismen, die in großen oder kleinen Mengen zu experimentellen Zwecken oder in Form von kommerziellen Produkten in die Umwelt freigesetzt werden, können sich in dieser fortpflanzen und sich über die Landesgrenzen hinaus ausbreiten, wodurch andere Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen werden können. Die Auswirkungen solcher Freisetzungen können unumkehrbar sein.

(2) Der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erfordert eine gebührende Kontrolle der Risiken infolge der absichtlichen Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt.

Eine weitere Regelung findet sich in der EU-Richtlinie 2009/41/EG vom 6. Mai 2009 über die »Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen« mit ausführlichen Vorgaben zur Durchführung von Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit.

Angesichts dieser beiden EU-Richtlinien, die ausführlichst die Maßnahmen und Verfahren zur Reduzierung der Risiken der Ausbreitung von (Mikro-)Organismen beschreiben, dürfte es außer Frage stehen, dass auch bei allen vier gentechnischen veränderten Corona-Impfstoffen die Möglichkeit der Ausbreitung auf Dritte besteht, deren Risiken bislang unbekannt sind. Die zuvor beschriebenen »Shedding«-Wirkungen zeigen jedenfalls, dass ganz offensichtlich eine Übertragung von Mikroorganismen – welcher Art auch immer – durch Geimpfte auf Ungeimpfte erfolgt.

Nahezu alle Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung wurden jedoch durch die EU-Verordnung 2020 /1043 vom 15. Juli 2020 ausdrücklich und ausschließlich für die Corona-Impfungen außer Kraft gesetzt.

20.6 WARNUNG VON EINEM DER PIONIERE DER mRNA-TECHNOLOGIE

Luigi Warren gehört zu den Pionieren der mRNA-Technologie. Er ist der derzeitige Präsident und CEO von Cellular Reprogramming Inc., einer Biotechnologiefirma mit Sitz in Kalifornien. Im Juni 2021 äußerte sich Warren auf Twitter zu der Frage, ob das Spike-Protein von Menschen ausgeschieden wird, die zuvor mit mRNA-Impfstoffen geimpft wurden. Eine Theorie, die Warren zwar nicht teilt, doch er äußerte andere Bedenken im Zusammenhang mit den mRNA-Impfungen und schrieb dazu auf Twitter: »Einige Geimpfte werden aufgrund von Lymphozytopenie, ADE (Antibody-dependent enhancement, infektionsverstärkende Antikörper) oder der Tatsache, dass die Impfstoffe nur eine Teilmenge der viralen Antigene exprimieren, vorübergehend zu Virus-Superspreadern.«13

20.7 WARNUNG VOR DER VIRUSÜBERTRAGUNG AUF UNGEIMPFTE IN DEN USA

Im Rahmen eines COVID-Ausbruchs im US-Bundesstaat Massachusetts wurde festgestellt, dass 74 Prozent der Infizierten voll geimpft waren, vier Personen mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden.14 Dies veranlasste die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) zur Wiedereinführung der Maskenempfehlung mit folgender Begründung der CDC-Direktorin Dr. Rochelle Walensky: »Die Maskenempfehlung wurde aktualisiert, um sicherzustellen, dass die geimpfte Bevölkerung nicht unwissentlich Viren auf andere überträgt, einschließlich ihrer ungeimpften oder immungeschwächten liebsten Angehörigen.«15

So warnen also inzwischen auch die Behörden vor einer Virusübertragung der Geimpften auf Ungeimpfte. Wie und warum das Virus von Geimpften auf Ungeimpfte übertragen wird, scheint noch nicht geklärt – offensichtlich ist jedoch, dass es eine Übertragung von Viren oder von sonstigen Mikroorganismen der geimpften auf die nicht geimpften Personen zu geben scheint. Dies kann freilich nicht Sinn und Zweck einer »Schutzimpfung« sein.

  1. Vgl. etwa den Telegram-Kanal »Shedding Nebenwirkungen D-A-CH« unter https://t.me/sheddingopferschweiz . Hier können vom Shedding Betroffene aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die von Geimpften krank wurden, ihre Erfahrung schreiben. Ziel der Gruppe ist es, dass die gesammelten Fälle und Erfahrungen an die Medien gelangen. Dem Kanal sind Stand 22. August 2021 mehr als 20.000 Mitglieder beigetreten.
  2. Vgl. hierzu Kapitel 7, S. 113
  3. »Betroffene Person ist ein Prüfungsteilnehmer oder eine Prüfungsteilnehmerin, die entweder als Empfänger des Prüfpräparates oder als Mitglied einer Kontrollgruppe an einer klinischen Prüfung teilnimmt.« (§ 3 Abs. 2a GCP-V)
  4. Vgl. hierzu Kapitel 5.3
  5. Vgl. https://t.me/sheddingopferschweiz
  6. https://jhsphcenterforhealthsecurity.s3.amazonaws.com/181009-gcbr-tech-report.pdf
  7. https://www.newscientist.com/article/mg24732960-100-we-now-have-the-technology-to-develop-vaccines-that-spread-themselves/#ixzz71ph7LOq2
  8. Aisling A. Murphy, Alec J. Redwood, Michael A. Jarvis, »Self-disseminating vaccines for emerging infectious diseases«. In: Expert Review of Vaccines, Online-Publikation 2. November 2015, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4732410/
  9. »A Phase 1/2/3, Placebo-Controlled, Randomized, Observer-Blind,Dose-Finding Study To Evaluate The Safety, Tolerability,Immunogenicity, And Efficacy Of Sars-Cov-2 RNA Vaccine Candidates Against Covid-19 In Healthy Individuals«, C4591001_Clinical_Protocol_Nov2020.pdf (pfizer.com)
  10. Mit Interventionsstudie sind Personen gemeint, die den Pfizer-Impfstoff als Probanden der klinischen Studie erhalten haben.

Passend