Liebe Frau Dr. Isolde Piechotowski,
ich bitte Sie um ein wenig Ihrer kostenbaren Zeit.
https://www.mach-den-impfcheck.de/impressum/
Sie werben damit, dass die Impfung schützte und zwar durch Eigenschutz UND durch Fremdschutz. Ich gehe somit davon aus, dass Sie sich intensiv mit der Impfung befasst haben und mir Fragen sachlich beantworten können. Bitte verweisen Sie mich nicht an das RKI.
Dass die Impfung – wenn überhaupt – ja nur marginal eine Übertragung verhindert, ist allgemein bekannt. Dass schwere Verläufe in der absoluten Betrachtung nur zu maximal 2% verhindert werden, ergibt die Wirksamkeitsstudie von Pfizer. Wobei Pfizer unwissenschaftlich die relative Wirksamkeit in den Vordergrund rückt. Nachdem von immer mehr Impfdurchbrüchen die Rede ist und Geimpfte bisweilen die Hospitalisierungsfälle auch auf Intensivstationen dominieren, stellen sich mir die Fragen:
- Können Sie den Werbeslogan noch rechtfertigen? Wenn ja, wie?
- Verstoßen Sie mit dieser Werbung nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz?
- Wenn durch die Impfung Übertragungen nicht verhindert werden, es also niemals eine Herdenimmunität geben kann, wie rechtfertigen sich dann die flächendeckende Corona Testungen (meist von gesunden von Menschen), 2G, 2G+ und 3G Regeln?
- Wie rechtfertigt sich die Aussage: Es ist eine Pandemie der Ungeimpften?
- Wie rechtfertigt sich der soziale Druck auf Ungeimpfte, Lohnentzug im Krankheitsfall…?
- Wie rechtfertigt sich eine Diskussion über eine mögliche Einführung einer Zwangsimpfung?
- Selbst Pfizer schreibt in dem Handelsvertrag zur Lieferung von Impfstoffen, dass Langzeitschäden nicht bekannt seien. Wie kann es sein, dass man dann eine gesamte Bevölkerung, ja sogar weltweit, durchimpft?
- Die Impfstoffe gelten als sicher? Weshalb übernimmt der Hersteller keine Haftung für Schadensfälle?
- Wie sehen Sie die extreme Häufung von Impfschadensmeldungen seit Beginn der Corona Impfungen? Schon heute sind 20x mehr Fälle gemeldet, als es Meldungen in den letzten 20 Jahren für alle anderen Impfstoffe zusammen gab
Vielen Dank
Stephan Roth
Achern
Antwort
Sehr geehrter Herr Roth,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Frau Dr. Piechotowski. Aufgrund des derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens hat uns Frau Dr. Piechotowski gebeten Ihnen eine Rückmeldung zukommen zulassen.
Zu Ihren Fragen bezieht das Sozialministerium wie folgt Stellung:
- Ja. Die Kampagne bezieht sich nicht ausschließlich auf die COVID-19-Impfung. Impfstoffe schützen in verschiedenem Ausmaß vor einer Transmission infektiöser Krankheiten. Auch für die COVID-19-Impfung geht das Robert Koch-Institut weiterhin davon aus, dass diese in der Summe das Risiko einer Übertragung reduziert, wenngleich die Impfung nicht zu einer sterilen Immunität führt.
- Nein.
- Impfungen und Testungen können Übertragungen nicht zu 100 % verhindern. Jedoch reduzieren sie das Risiko einer Übertragung erheblich.
- Ungeimpfte Personen haben ein höheres Risiko sich zu infizieren, das Virus zu übertragen und schwer an COVID-19 zu erkranken als geimpfte Personen. Dadurch tragen sie dazu bei, dass sich das Virus leichter verbreiten kann und das Gesundheitssystem stärker belastet wird.
- Die Entschädigung regelt § 56 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Demnach besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen wird.
- Hierbei handelt es sich um Diskussionen auf politischer Ebene, bei denen sowohl rechtliche als auch fachliche Aspekte abgewogen werden müssen.
- Nebenwirkungen, die unerwartet und erst lange Zeit (z.B. mehrere Jahre) nach der Impfung auftreten, sind laut Robert Koch-Institut bei noch keiner Impfung beobachtet worden und sind nach den Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts auch bei den COVID-19-Impfstoffen nicht zu erwarten.
- Die Gefährdungshaftung durch den pharmazeutischen Unternehmer ist in § 84 Arzneimittelgesetz geregelt.
- Bei den Meldung handelt es sich zunächst um Verdachtsmeldungen von Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen, die in einem zeitlichen Zusammenhang zur Impfung stehen. In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut für die Bewertung der Arzneimittelsicherheit nach der Zulassung zuständig. Schwerwiegende Impfreaktionen, die durch das Paul-Ehrlich-Institut bislang identifiziert wurden, treten ausschließlich in sehr seltenen Fällen auf.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Eisel
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg
Bürgerreferenten-Team
Telefon (0711) 123-3888
E-Mail: Buergerreferent@sm.bwl.de