Der Bundestag hat mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz den sogenannten Versorgungsaufschlag für Kliniken beschlossen. Somit erhalten Krankenhäuser, die Covid-Patienten behandeln, erneut Geld aus dem Bundeshaushalt. Der Systematik des Versorgungsaufschlags lehnt sich an die bisherigen Ausgleichszahlungen an: Je nach Aufwand und Anzahl der Covid-19-Patienten beträgt dieser Aufschlag pro Kliniktag 360, 560 oder 760 Euro. Diese Pauschale kann das Krankenhaus jetzt mit 0,9 (Absenkung der Pauschale aus vorangegangenen Gesetzgebungen) sowie 13,9 (derzeit durchschnittliche Verweildauer von Covid-19-Patienten) multiplizieren und abrechnen. Bei einer Pauschale von 360 Euro wären das 4.500 Euro pro Fall, bei einer Pauschale von 760 Euro wären es 9.500 Euro.
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