Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ungeimpfte und unabhängige Kandidatin für die OB-Wahl in Kehl a. Rhein, die am 06. Februar 2022 stattfindet. Die heiße Phase des Wahlkampfs beginnt am 03.01.2022. Obwohl ich alle legalen Voraussetzungen für eine Kandidatur erfülle und meine Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht habe, stehe ich auf Grund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor schier unüberwindbaren Hindernissen in der praktischen Durchführung des Wahlkampfs wegen:

a) Laut Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ist der Zugang zur öffentlichen Wahlkampfveranstaltung für mich nur mit negativem Antigen-Test à 15 Euro möglich. Diese Wahlkampfveranstaltung mit vier Kandidaten findet ohne Publikum statt.

b) Zugang zu anderen geschlossenen Räumen (Unternehmen, Schulen, Einzelhandelsläden, u.ä.) nur mit tagesaktuellem PCR-Test à 90 Euro, was die Wahlkampfkosten über das erträgliche Maß steigert

c) Einige Persönlichkeiten der Lokalpolitik haben ein Gespräch mit mir von vorneherein abgelehnt mit der Begründung, dass die Kandidatur einer Ungeimpften fiktiv sei, denn die Wahl einer Person, die quasi zur Nicht-Ausübung des Amtes gezwungen ist, sei zwecklos, da ich nun einmal geschlossene Räume (so auch das Rathaus) nicht betreten dürfe

Im Moment bin ich im Wahlkampf auf Treffen im Freien angewiesen, manchmal kann ich auch auf Zoom-Konferenzen ausweichen. Die aktuelle Corona-Verordnung schafft jedoch ein grundsätzliches Problem für die (Wahl-)Demokratie, wenn ungeimpfte Kandidaten nicht mehr wählbar sind und ungeimpfte Wähler nicht mehr vollständig ihr aktives Wahlrecht ausüben können.

Mit freundlichen Grüßen,

Susanne Hildebrandt