Der neue Gesundheitsminister Lauterbach stellt in seinem Schreiben vom 27.12.2021 auf Seite 2 unten nochmals klar, dass im Falle eines Impfschadens eine Staatshaftung für sogenannte „Versorgungsansprüche“ bei Impfschäden nur bei STIKO-Empfehlungen (derzeit nur für vorerkrankte Kinder von 5-11 Jahren!!) greift.

👉 Ärzte tappen in eine gigantische Haftungsfalle, wenn sie die Kleinen dennoch impfen! Die Berufshaftpflichtversicherung wird vermutlich nicht eintreten!

🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht Autorin des Buches „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ – auch kostenlos als eBook erhältlich Mitglied der Anwälte für Aufklärung. Das Buch gibt es als digitale Version kostenfrei bei Thalia.