Journalist Roth an das

Amtsgericht Offenburg
Richterin ohne Vornamen, ohne Unterschrift, ohne Amtsausweis am (und nicht des) Amtsgerichts Schwarz
Hindenburgstr. 6
77654 Offenburg

Betreff: Gerichtsverfahren 5 Cs 200 Js 1954/21
Recht als Ware?                                  

Sehr geehrte Richterin ohne Vornamen, ohne Unterschrift, ohne Amtsausweis am (und nicht des) Amtsgerichts Schwarz,

am 28.9.2021 wurde ich Zeuge eines bizarren Gerichtsverfahrens, das Sie leiteten.

Frau Maler, eine Mutter von drei Kindern, wurde ohne jegliche Schuld in eine Situation genötigt, die sie in existentielle Bedrängnis brachte. Ihr Arbeitgeber hatte ihr gekündigt, weil sie am Arbeitsplatz aufgrund medizinischer Gründe keine Maske tragen konnte und dies, obwohl sie ein ärztliches Attest vorzeigen konnte, obendrein dem Arbeitgeber anbot, stattdessen ein Faceshield zu tragen. Der Arbeitgeber stellte einfach die Zahlungen ein.

Im Umgang mit rechtlichen Belangen ist Frau Maler nicht geschult. Die Frist, gegen ihren Arbeitgeber zu klagen, versäumte Frau Maler hauptsächlich deshalb, weil sie mit der Corona-bedingten Situation überfordert war, denn sie hatte zwei Kinder im Homeschooling und einen 5-jährigen zu betreuen. Dennoch wollte Frau Maler versuchen, ihr Recht einzuklagen. Das Amtsgericht nannte einen Verhandlungstermin. Da Frau Maler an diesem Tag die Kinder nicht anderweitig versorgen lassen konnte (ihr Mann arbeitet Schicht), bat sie das Gericht um eine Verschiebung des Termins, was abgelehnt wurde.

Frau Maler war so gezwungen, mit ihren drei (ihrerseits Masken befreiten) Kindern im Schlepptau vor Gericht zu erscheinen, allesamt ohne Masken, Frau Maler aber mit einem Faceshield (was sie nicht hätte tun müssen). Dem zuständigen Richter war dies dennoch zu viel des Guten, sah er sich womöglich beim Anblick vier unmaskierter Menschen schon auf einer Intensivstation liegen. Ihr ganz offensichtlich befangener Kollege verlor die Nerven und schrie Frau Maler vor etlichen anderen Menschen lautstark an, verwies sie des Hauses und rief obendrein die Polizei. Dies alles im Beisein der drei Kinder. Felix, der kleinste, weinte. Die Polizei behandelte Frau Maler wie einen Schwerverbrecher, entriss und fotografierte widerrechtlich ihr Attest. Einfühlsames Verhalten aufgrund der Anwesenheit der Kinder? Fehlanzeige. Der Richter schien eine derartige Wut gehabt zu haben, dass er Frau Maler anzeigte wegen Hausfriedensbruch und Falschaussage. Die mögliche zu erwartende Strafe: 5000 EUR.

Anstatt dem verantwortlichen Richter einmal die Leviten zu lesen und zu fragen, was er sich denn dabei gedacht hatte (schlechter Tag, Frau abgehauen…?), verhandelten Sie, Frau Richterin ohne Vornamen, ohne Unterschrift, ohne Amtsausweis am (und nicht des) Amtsgerichts Schwarz, dann auch tatsächlich diesen Unsinn.

Im Gerichtsaal bot sich mir eine skurrile Situation. Alle Tische im Raum waren rundum mit Plexiglas-Scheiben gesichert, um mögliche heimtückische Viren an gefährlichen Hinterrücks-Angriffen auf Menschen zu hindern. Keine Chance sich anzustecken, jedoch auch deutlich gehemmte Hörbarkeit der an der Verhandlung Teilnehmenden. Da sich im Verhandlungsraum zwei maskenlose Menschen befanden, fühlten Sie, Frau Richterin ohne Vornamen, ohne Unterschrift, ohne Amtsausweis am (und nicht des) Amtsgerichts Schwarz, sich genötigt, diverse Fenster aufzureißen, außer diese in Ihrem Aufenthaltsbereich.

Frau Maler wurde zur Sache befragt, die sodann schüchtern diverse Situationen schilderte. Unter anderem eine Situation, in der sich der Richter (mit den verlorenen Nerven) davor ekelte, dass Frau Maler anscheinend zum Vorzeigen ihres Masken-Attests, dieses mit einem zuvor der besseren Griffigkeit wegen abgeleckten Finger berührte. Was dem Richter entging: Da Frau Maler ein Faceshield trug, scheiterte das Ablecken des Fingers an der zwischen ausgestreckter Zunge und Finger liegenden Scheibe.

Spätestens jetzt war klar: Das ist eher ein Fall für Loriots Nachfolger. Doch Sie, Frau Richterin ohne Vornamen, ohne Unterschrift, mit Dienstausweis, ohne Amtsausweis am (und nicht des) Amtsgerichts Schwarz, schafften es tatsächlich, die Sache zu Ende zu bringen. Im Namen des Gerichts boten Sie Frau Maler an, das Verfahren gegen Auflage einer Zahlung von 350 EUR einzustellen, auch deshalb, weil Frau Maler zuvor noch nie „in Erscheinung“ getreten wäre.

Ich dachte, ich höre nicht richtig. Hallo? Eine Frau wird unschuldig durch ihren Arbeitgeber und einem Richter mit offensichtlich dünnem Nervenkostüm in Not gebracht, sieht so einer sehr hohen Strafe entgegen und erfährt dann Gnade mit Auflagen? Ist das noch Rechtsprechung? Oder war das nicht eher ein clever eingefädeltes Geschäft?

An diesem Tag, Frau Schwarz, wurde das Recht – einer Hehlerware gleich – verkauft.

Es grüßt Sie noch immer entsetzt, aber herzlich

Journalist Roth

Namen wurden teilweise geändert.

https://www.dnb.com/business-directory/company-profiles.amtsgericht_offenburg.af80a48874295d40ffa485382dbb29f8.html