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Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern erhielt ich von einem Mitarbeiter Ihres Hauses die Information, dass fortan im städtischen Klinikum Karlsruhe Menschen, die nicht mit einem der Corona Impfstoffe geimpft sind, in Ihrem Haus nicht mehr oder nur eingeschränkt behandelt würden.

Ist diese Informationen korrekt? 

Wie genau ist diese Entscheidung zu verstehen? 

Wer hat diese Entscheidung getroffen? 

Wie begründen Sie diese Entscheidung? Gibt es eine wissenschaftliche Grundlage, die eine solche Entscheidung rechtfertigen würde? Könnten Sie mir diese bitte darlegen?

Wann gelten bei Ihnen Menschen in Bezug auf Covid-19 als geimpft, wann als ungeimpft?

Eine Veröffentlichung Ihrer Antwort  findet auf der Internetseite www.achern-weiss-bescheid.de statt.

Viele Grüße und vielen Dank.

Stephan Roth

Antwort

Sehr geehrter Herr Roth,
der Impfstatus von Patientinnen und Patienten hat keinerlei Einfluss auf Therapie- und
Behandlungsentscheidung. Das Klinikum hat eine umfassende Behandlungspflicht gegenüber
allen Patientinnen und Patienten, die es in jedem Fall und unabhängig vom individuellen
Impfstatus der behandlungsbedürftigen Personen grundsätzlich uneingeschränkt wahrnimmt.
Mit freundlichen Grüßen