Quelle: https://kinderrechtejetzt.de/lollitests-schadstoffe-material/

Bayerische Eltern haben aufgrund der alarmierenden Berichte von Kindern, Eltern und Lehrern über den unangenehmen Eigengeschmack der PCR-Lolli-Abstrichtupfer (ekelerregend, essigartig, süßlich, „wie vergammelter Haferbrei“) und der zahlreichen bezeugten und ärztlich bestätigten Berichte über gesundheitliche Probleme der Kinder (u.a. Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Benommenheit, Müdigkeit, Konzentrationsprobleme, Nesselsucht, Neurodermitis (-zunahme), Symptomatik ähnlich Histaminintoleranz mit Halskratzen, Halsschmerzen, Kopfweh, Unwohlsein, Schwindel, Bauchweh, Durchfall) nach Durchführung der Lollitests verschiedene Laboruntersuchungen durchführen lassen.

Hierbei wurden hochtoxische Stoffe in beachtlicher Konzentration gefunden, wie leichtflüchtige organische Verbindungen (u.a. Formaldehyd, Dekan, Hexan, Ethylacetat), Styrol und mineralische Rückstände in Form von Nanopartikeln (u.a. Silizium, Aluminium), von denen keiner deklariert ist.

Dies ist alarmierend, denn im Lebensmittel-, Kosmetika- und Spielzeugrecht sorgt bereits das Erreichen der Labor-Nachweisgrenze vieler dieser hier gefundenen Stoffe für eine Rückrufaktion des betroffenen Produkts vom Markt. Für diese Stoffe durften noch nicht einmal zulässige Höchstgrenzwerte in Produkten festgesetzt werden, da diese Stoffe hochgradig krebserregend und hochtoxisch, erbgutschädigend, fruchtschädigend und bei Einatmen sogar tödlich sein können. Zudem sind Metalle in Form von Nanopartikeln nicht nur nachweislich allergieauslösend, sie wurden sogar bei Leukämiepatienten in hohen Konzentrationen nachgewiesen und werden als Ursache der entstandenen Leukämie diskutiert. Hinzu kommt eine Aufnahme dieser Stoffe über die Mundschleimhäute in den Blutkreislauf mit Verteilung und Anreicherung im Körper und Gehirn und ein dadurch bedingtes Umgehen der körpereigenen Entgiftungsfunktion über die Leber nach Aufnahme aus dem Magen-Darm-Trakt. Es ist erschreckend, dass auch noch in der vom Kultusministerium Bayern veröffentlichten Gebrauchsanweisung der Lollitests explizit die Sterilisierung der Lollitupfer mittels Gammabestrahlung hervorgehoben wird, wo eine Gammabestrahlung von z.B. Lebensmitteln in Deutschland wegen der dadurch bedingten Entstehung von Giftstoffen im bestrahlten Produkt oder in der Verpackung explizit verboten ist.

Ebenso alarmierend sind die messerscharfen Kanten der Nylonfäden, die beim Lutschen der Lollitests und beim Abstreichen an Wange und Zunge zu Mikroverletzungen der Mundschleimhaut sorgen, worüber nicht nur Keime besser eindringen und zu Entzündungen der Mundschleimhaut führen können, sondern auch die metallischen Nanopartikel der Nylonfäden der Lollitestköpfchen vermehrt eindringen und sich ablagern können. Zu beachten sind hier insbesondere kumulative Effekte durch die Regelmäßigkeit und Dauer, mit der diese Lollitests an der vulnerablen Gruppe der Kinder bereits seit Monaten durchgeführt werden und bislang kein Ende in Sicht ist.

Es ist grotesk. Einerseits wird der Einsatz von immer mehr Biokost auch in Schulmensen gefordert und gefördert, um die Kinder mit möglichst wenig Schadstoffen zu belasten. Dass aber in den Lollitests u.a. Formaldehyd enthalten ist, bei dessen Nachweis in einem Produkt wie die Lollitests, welche Kinder mehrfach in der Woche in den Mund nehmen, daran lutschen und den anfallenden Speichel mit den darin gelösten Giftstoffen und Nanopartikeln herunterschlucken, eine sofortige Rückrufaktion vom Markt auslösen müsste, scheint die Staatsregierung und die zuständigen Behörden nicht zu interessieren. Die Staatsregierung hat sich auf mehrfaches Anfragen hierzu (absichtlich?) nicht geäußert und kürzlich in ihrer Stellungnahme auf eine diesbezügliche Petition durch Bayerische Eltern in Widersprüche verstrickt.

Lolli PCR Pooltest Stellungnahme und Laboruntersuchungen

Es sei erwähnt, dass es eine Alternative in Form von Antigen-Spucktests gibt, bei denen keinerlei toxische Substanzen in die Kinder, weder in Mund, noch Nase, gelangen, die aber den Schulen von behördlicher Seite nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Eltern dürfen ihre Kinder selbst in Apotheke/Testzentrum testen lassen und müssen in diesem Fall derzeit dreimal wöchentlich den Nachweis in Schulen und Kitas vorlegen.

Zusammenfassung

[1] https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7447/pcr-pooltests-an-grund-und-foerderschulen.html

Entgegen dieser Aussage berichten viele betroffene Kinder über einen unangenehmen Eigengeschmack der Abstrichtupfer (ekelerregend, essigartig, süßlich, „wie vergammelter Haferbrei“). Darüber hinaus gibt es zahlreiche bezeugte Berichte von Kindern, die seit Teilnahme an den „Lolli“-PCR-Tests unter gesundheitlichen Problemen leiden, u.a. Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Benommenheit, Müdigkeit, Konzentrationsprobleme, Nesselsucht, Neurodermitis (-Zunahme), Symptomatik ähnlich Histaminintoleranz (Halskratzen, Halsschmerzen, Kopfweh, Unwohlsein, Schwindel, Bauchweh, Durchfall).

  • Es werden also entgegen der Angabe in der Gebrauchsanweisung Stoffe freigegeben, die schmecken. Es besteht zudem der begründete Verdacht, dass diese oder weitere (nichtschmeckende) im Mund des Kindes freigegebene Stoffe gesundheitliche Probleme verursachen.

Bayerische Eltern haben deswegen verschiedene Laboruntersuchungen durchführen lassen, bei denen zahlreiche Auffälligkeiten zutage traten:

  • Es wurden leichtflüchtige organische Verbindungen (u.a. Formaldehyd, Dekan, Ethylacetat), mineralische Rückstände (Silizium, Aluminium, …) gefunden – von denen keiner deklariert ist.
[1] aus Materialsicherheitsdatenblättern und ECHA Infocard, https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals
  • Zudem wurde nachgewiesen, dass die Fasern des „Wattebausches“ über scharfkantige Enden verfügen, das Material der einzelnen Fasern ist zudem porös und Teile (Mikropartikel) lösen sich bei Benetzung mit Speichel ab. Es kann vermutet werden, dass die Partikel aufgrund der Größe und Scharfkantigkeit in der Mundschleimhaut verbleiben bzw. geschluckt werden. Die Stoffe werden hierdurch in den Organismus aufgenommen, die bezeugten Berichte über gesundheitliche Beschwerden sind ein starkes Indiz dafür, dass dies in der Praxis sehr wohl geschieht.
  • Es besteht der begründete Verdacht, dass diese gesundheitsgefährdenden Stoffe nicht zufällig auf den untersuchten Abstrichtupfern nachweisbar waren, sondern systematisch aufgrund des Herstellungsprozesses (Klebstoffe bei Nylon-Beflockung) und der Sterilisationsmethode (Bestrahlung mit Gammastrahlen) auf allen in den Schulen und Kindertagesstätten eingesetzten Tupfern vorkommen.

Bei der Analyse und Bewertung der Ergebnisse ist also insbesondere der spezifische Verwendungszweck „Lutschen“ zu berücksichtigen, und zwar: pro Woche zweimal jeweils 2 Tupfer für jeweils 30 Sekunden, regelmäßig über einen unbestimmten Zeitraum über mehrere Monate – durch Kinder ab einem Jahr.

Folgende Bilder zeigen den Unterschied der Abstrichtupfer ohne und mit Speicheleinwirkung:

Beschaffenheit der Probe mit Speicheleinwirkung:

Die nachfolgenden Ausführungen dieses Dokuments geben einen detaillierten Einblick in Durchführung und Analyse der Laboruntersuchungen sowie eine Einschätzung der Resultate.

  • Bis zu einer Abklärung durch den Hersteller und die Bayerische Staatsregierung – mit der für die Marktaufsicht zuständigen Regierung von Oberbayern – sind die „Lolli“-PCR-Pooltests sofort zu stoppen.