Weltweit sind inzwischen über drei Milliarden Menschen „C-geimpft“. In Deutschland sind es 64 Millionen – etwa 76 Prozent der Bevölkerung. Viele von ihnen erleiden als Folge der „Impfung“ Nebenwirkungen, zum Teil erhebliche Schädigungen, eine große Anzahl verstirbt. Politik und Medien tun dies als Verdachtsfälle ab. Inzwischen werden auf internationaler Ebene diese Krankheitsschädigungen nach einer gentherapeutischen Injektion unter dem Namen „Post-Vac-Syndrom“ (PVS) zusammengefasst. Im Wesentlichen liefern uns die Datenbanken EudraVigilance (EMA), DEMED (US-Militär) und VAERS (USA) die Daten für das Wissen um die unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) der „Impfstoffe“.

Das Dunkelfeld ist dabei immens, wie diverse wissenschaftliche Studien belegen: Nach unbestrittener Einschätzung werden VAERS nur etwa 1 Prozent, der EudraVigilance nur rund 5 Prozent der tatsächlichen Fälle gemeldet, die zudem zu 90 Prozent aus Meldungen der Impfopfer selbst oder ihrer Angehörigen stammen. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht jedoch für Ärzte eine gesetzliche Meldepflicht von Nebenwirkungen, auch wenn es sich nur um Verdachtsfälle handelt (§13 Abs. 5 IfSG). Dies zu unterlassen ist zwar „nur“ eine Ordnungswidrigkeit (die offensichtlich nirgends verfolgt wird); trotzdem rechnen Ärzte nachweisbar vieltausendfach Leistungen für die Behandlungen von „Impf“-Nebenwirkungen bei den Krankenkassen ab – meist unter den klassischen ICD-Codes T 88.0/T 88.1 („Impfkomplikationen nach Corona-Impfung“), U12.9 („Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet“) oder Y59.9 („Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen“). Da sie jedoch die vorgeschriebene Meldung in den meisten dieser Fälle „mangels Verdachts“ bewusst unterlassen hätten, könnten diese Abrechnungen auch als Betrugstatbestände angesehen werden. Besteht die Ärzteschaft also de facto zu -zig Tausenden aus Straftätern? Das grenzte dann an organisierte Kriminalität. Aber warum werden die Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgt? Wir müssen doch auch unsere Bußgelder für falsches Parken, unterlassenen Impfmeldungen oder Demo-Verstößen blechen? Schließlich geht es hier um weitaus höhere Bußgelder in Höhe von 25.000 Euro je unterlassener Meldung.

Quelle und weiterlesen

https://apolut.net/was-tun-mit-den-vielen-impfopfern-von-uwe-g-kranz/