Gemäß dem Beschluss der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. März 2023 ist es der Rome Medien GmbH und Judith Sevinç Basad untersagt, die Journalistin Janka Kluge als „Mann“ zu bezeichnen. Diese einstweilige Verfügung stellt ein historisches Urteil dar, da es das erste Mal ist, dass ein Landgericht das fehlerhafte Geschlechtszuordnen einer trans-Frau untersagt hat, wie Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Das Unternehmen, welches von Julian Reichelt geleitet wird und in der Vergangenheit für die BILD-Zeitung tätig war, veröffentlichte auf seinem Blog „Pleiteticker.de“ einen Beitrag, der von der Mandantin von Rechtsanwalt Prigge kritisiert wurde. Laut dem Schreiben der Kanzlei wurde die Mandantin zuerst als „Transfrau“ bezeichnet, später als „biologischer Mann“ und zum Schluss nur noch als „Mann“.

„Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden„Das Landgericht hat hier im Einzelfall entschieden, dennoch hat die Entscheidung eine Signalwirkung. Verschiedene Studien belegen die negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene. Hierauf haben wir im Verfahren hingewiesen. Misgendern ist ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann rechtliche Konsequenzen haben.“

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge

Das Landgericht hat im Fall von Frau Kluge nach Anhörung der Gegenseite entschieden. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig und die Antragsgegnerinnen haben das Recht, Widerspruch einzulegen. (Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 17.03.2023 – 2-03 O 149/23)