Die Opposition gegen Präsident Janukowitsch wurde auf dem Maidan gewalttätig. Bild vom 18. Februar 2014 © bloodua/Depositphotos

Zwei Sichtweisen

«Putins Russland ist imperialistisch. Es wollte sich die Ukraine schon immer einverleiben. Als Nächstes wären die baltischen Staaten und Polen dran, wenn die NATO sie nicht verteidigen würde.» 
Das ist die eine Sichtweise. Über diese werden wir fast täglich informiert.

«Die USA wollten Russland schon lange schwächen und von Westeuropa abkoppeln. Seit dem russischen Angriff ziehen es die USA vor, Russland mit einem andauernden Krieg zu schwächen, als eine neutrale Ukraine zu akzeptieren. Die NATO will sich an den Grenzen Russlands ausdehnen und dort Raketen stationieren.» 
Das ist die andere Sichtweise. 

Diese beiden gegensätzlichen Sichtweisen sind Teile des Informationskriegs und beeinflussen selektiv die Informationen, die über den Maidan, die Krim, den Donbas, die Minsker Abkommen, die Getreideausfuhren und den Verlauf des Krieges verbreitet wurden und werden.

Über Fakten und Argumente der zweiten Sichtweise, die nahelegt, dass der Krieg vermeidbar gewesen wäre, informieren grosse Medien wenig. Als Ergänzung dazu veröffentlicht Infosperber Auszüge aus dem Buch «Putin – Herr des Geschehens?».

Der Autor Jacques Baud arbeitete als Analyst für den Schweizerischen Strategischen Nachrichtendienst und war beteiligt an den NATO-Missionen in der Ukraine. Der russisch sprechende und von amerikanischen und britischen Nachrichtendiensten ausgebildete Baud analysierte auch die militärische Stärke des Warschauer Paktes und war Experte für russische Kriegsführung in Afghanistan.

Grosse Medien und Politiker disqualifizieren Baud als «Putin-Verteidiger» und gehen auf Fakten und Argumente seines Buches kaum ein. Baud legt dort dar, dass der Krieg vermeidbar gewesen wäre und warum Russland sich bedroht fühlte.

Doch selbst wenn der Krieg vermeidbar gewesen wäre: Der Angriffskrieg Russlands und die Kriegsverbrechen sind ein krasser Verstoss gegen das Völkerrecht. Sie sind mit nichts zu rechtfertigen. Das UNO-Recht auf Selbstverteidigung gemäss Artikel 51 der UNO-Charta setzt einen bewaffneten Angriff voraus. Von einem solchen war Russland nicht betroffen.

Ebenso völkerrechtswidrig wäre deshalb ein präventives militärisches Eingreifen der USA, falls Kuba oder Mexiko es den Chinesen oder Russen erlauben würden, Raketen nahe der US-Grenze zu stationieren.
Urs P. Gasche.

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