Stephan Roth, 28.11.2023 – Eingangsbestätigung Strafanzeige

Die Polizei Achern bestätigte mit Schreiben datiert zum 27.11.2023 den Eingang der beiden Strafanzeigen und hat für beide getätigten Anzeigen das Aktenzeichen SPH/2335973/2023 vergeben.

Beide Strafanzeigen wurden an die Staatsanwaltschaft Baden-Baden geschickt. Das ist insofern heikel, da in der Strafanzeige datiert zum 21.11.2023 Entscheidungsträger dieser Behörde angezeigt werden. Es bleibt abzuwarten, wie man dort damit umgeht.

Ab sofort können Menschen, die Beweise, Zeugenaussagen, Fälle von Impf-Verletzungen oder Impftoten schildern und den Anzeigen hinzufügen wollen, über das Aktenzeichen SPH/2335973/2023 Informationen an die Staatsanwaltschaft Baden-Baden oder die Polizei Achern einreichen. Ob dies auch anonym gemacht werden könnte, kann ich nicht sagen.

Adressen

Staatsanwaltschaft Baden-Baden
Gutenbergstraße 13
76532 Baden-Baden

Polizeirevier Achern
Hauptstraße 105
77855 Achern

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Stephan Roth 24.11.2023 – Strafanzeige

Die unten aufgeführte Strafanzeige / Strafantrag, datiert zum 21.11.2023 richtet sich gegen Entscheidungsträger der Stadt Achern, solche am Amtsgericht Achern, am Landgericht Baden-Baden und an der Staatsanwaltschaft Baden-Baden.

Die Strafanzeige richtet sich gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sollte die Staatsanwaltschaft Vorsatz erkennen, könnte von dort entschieden werden, dass auch natürliche Personen betroffen sind.

Straßburg und Brüssel

Sollte die Staatsanwaltschaft untätig bleiben, könnte man diese Strafanzeige in Straßburg oder Brüssel einreichen.

Aktenzeichen

Sobald das Aktenzeichen vorliegt, werde ich dieses hier mitteilen. Dann könnten andere Menschen weiteres Beweismaterial, ihre Erfahrungen, Fälle zu Impfschäden, Impftoten nach dort mitteilen.

Strafanzeige Dokument

Nachgereichtes Dokument, datiert zu 22.11.2023

Nachgereichtes Dokument, datiert zu 23.11.2023

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