Die Bewertung politischer, vor allem „geheimer“ Gruppen als staatsgefährdend liegt heute in der Verantwortung der Verfassungsschutzämter. Mit dem Tatbestand der Geheimbündelei gab es bis 1968 für die Justiz noch eine eigene Perspektive.

Mit der Firma „Verfassungsschutz“ konnte der langjährige Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Richard Schmid nicht viel anfangen. Diesen Geheimdienst „mit dem Begriff und Wort Verfassungsschutz zu etikettieren“, sei ein „genialer Einfall“ gewesen. „Genial im Sinne moderner Werbung und Verpackung.“ Die Bezeichnung sei eine Täuschung der Öffentlichkeit: „Das Verhältnis der Ämter zur Verfassung ist etwa so problematisch wie im Dritten Reich das Verhältnis der Kulturkammer zur Kultur.“

Dieses harte Urteil traf Schmid im Jahr 1965 in der Zeit. Nach dem Ausscheiden aus seinem Stuttgarter Amt fand Schmid als liberale Stimme der westdeutschen Öffentlichkeit einige Aufmerksamkeit.

Quelle

https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/geheim-geheimbund-rechtsgeschichte-strafbar-geheimtreffen-verfassungsschutz-staat-verfassung/