Impfende Ärzte sollten vor der sorglosen Verabreichung eines gentechnologischen Hochrisiko-Impfstoffs durch ein Behördenschreiben in Mecklenburg-Vorpommern gewarnt sein. Ihre Haftung für Folgeschäden könnte nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) 30 Jahre andauern. Von Lothar Krimmel

Vor wenigen Wochen hat ein Behördenschreiben die Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern aufgeschreckt. Mit diesem Schreiben vom 17. Januar 2024 überstellte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern einem Schweriner Arzt eine Schadensersatzforderung in Höhe von 1.343,44 Euro. Diesen Betrag sollte er fast drei Jahre nach einer Covid-Impfung in einem Impfzentrum zum Ausgleich der vom Land ausgelegten Kosten einer gesundheitlichen Schädigung des Geimpften zahlen.

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