Kommentar von Peter Löcke//

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Am 20. März 2024 stellt der Journalist Paul Schreyer in seinem Magazin Multipolar interessierten Menschen zwei Dokumentensätze zum freien Download zur Verfügung. Es handelt sich um freigeklagte RKI-Protokolle, beginnend ab dem 14. Januar 2020 bis einschließlich 30. April 2021 [1]. Das sind in der Summe stolze 2518 ausgedruckte Seiten. Die Protokolle sind tabellarisch angelegt, viele Passagen, manchmal ganze Seiten, wurden vom RKI geschwärzt. Die juristischen Gründe für diese Schwärzungen erfährt der geneigte Leser in einer zweiten pdf [2]. Auf sage und schreibe 1059 Seiten liefert der anwaltliche Beistand der Regierungsbehörde, die Kanzlei Raue, die juristischen Begründungen jeder einzelnen Schwärzung. Seit diesem 20. März wühlen sich Privatdetektive, Alternativmedien und mittlerweile auch der Mainstream durch die sichtbaren Stellen der Protokolle. Screenshots werden erstellt und in den sozialen Medien diskutiert. Viele Menschen sind schockiert.

Was steht drin?

„FFP2-Masken sind eine Maßnahme des Arbeitsschutzes (…) es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes.“
Steht das da wirklich? Ja, das steht da wirklich am 30. Oktober 2020. Offensichtlich wusste das RKI, dass Masken keinen medizinischen Nutzen für die Bevölkerung haben, empfahl in der Außenkommunikation dennoch eine Maskenpflicht. Offensichtlich diente die Maske ausschließlich als Instrument der Angst, als Zeichen des Gehorsams und als Erinnerung, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Dies ist nur eines von vielen schockierenden Beispielen im Protokollpamphlet. Es ist nur ein Beispiel dafür, dass das RKI in der internen Kommunikation etwas anderes wusste und sagte als es in der öffentlichen Kommunikation verbreitete. Es wurde gelogen.

Was steht nicht drin?

Spannender und schockierender ist oft, was nicht in einem Protokoll steht. Hier bietet sich das Thema Schulschließungen an. Es ist schließlich ein Thema, bei welchem sich heute alle damaligen Befürworter und Entscheider reumütig zeigen. Greift man zur Suchfunktion, taucht das Wort „Schulschließungen“ 64 Mal in den RKI-Protokollen auf. Wiederholt wurde von den mehrheitlich namenlosen RKI-Diskutanten über das Thema Schulschließungen auf Grundlage von Modellen, Studien und Theorien gesprochen. Das RKI diskutierte, inwiefern Schüler und Kinder Pandemietreiber sind oder sein könnten. Die Schule als möglicher Hotspot, das Kind als Überträger von Viren und potenzieller Krankheitsverbreiter – eine Betrachtungsweise im Sinne des Staatskomikers Jan Böhmermann, der Kinder mit Ratten verglich. Die psychosozialen Folgen von Schulschließungen für Millionen Kinder wurden nicht nur verharmlost. Es war schlimmer. Die heute von allen Politikern beklagten Kollateralschäden an einer ganzen Generation von Jugendlichen standen nicht einmal zur Diskussion im Tunnelblick der Bekämpfung des Virus. Und trotz dieses Tunnelblicks kam das RKI am 9. Dezember 2020 zur Erkenntnis „Schulen sind nicht das Mittel die Pandemie, um die Pandemie einzudämmen (…)“. Die Politik ignorierte die Empfehlung. Es war die Zeit des zweiten Lockdowns. 

Die Black Box

Legt man mit etwas Abstand diesen emotionalen Schock zur Seite gelingt ein nüchterner Blick auf die RKI-Protokolle. Die verschlossenen Schubladen sind meist jene Schubladen, die die spannendsten Dinge enthalten. Auf zum geschwärzten Bereich, zur Black Box RKI! Viele Passagen, manchmal ganze Seiten, wurden geschwärzt. Warum? Dabei handele es sich um „geschützte behördliche Beratungsprozesse“. Mit solchen und ähnlichen Formulierungen begründet die das RKI vertretende Kanzlei Raue die Unkenntlichmachung von Passagen. Namen, Raumnummern, ganze Ministerien wurden geschwärzt. Geschwärzt wurde, was gesagt wurde, wer es wo sagte und auf wessen Veranlassung es gesagt wurde. Spricht hier das Gesundheitsministerium, das Bundeskanzleramt oder eine ganz andere Behörde? Die Fragen bleiben offen in der verschlossenen Black Box RKI. Hier gehe es laut der Kanzlei Raue um geschützte Rechte. Überspitzt und zynisch formuliert: Ca. 20 Personen, die täglich über die Grund- und Persönlichkeitsrechte von über 80 Millionen Menschen entschieden, legen großen Wert auf ihre eigenen Grund- und Persönlichkeitsrechte. Und doch gibt es einen roten Faden. Die Black Box befindet sich in der Regel im Bereich „Kommunikation“. Kommunikation ist ein anderes Wort für Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich um den Bereich der Fragestellung „Wie verkaufen wir unsere Entscheidungen der Bevölkerung?“. Propaganda. Gesundheitsminister Karl Lauterbach und andere Entscheider behaupten nun, es seien in erster Linie Namen geschwärzt worden. Wer zur Quelle geht, wird feststellen, dass das eine Lüge ist. Es sei denn bei den RKI-Protokollen handelt es sich um ein Telefonbuch.

Reaktion der Leitmedien

Und damit zur Presse, zur Reaktion der großen Leitmedien auf die Enthüllungen des Portals Multipolar. Es gab sie zunächst nicht. Funkstille vor allem bei den Öffentlich-Rechtlichen. Es gab lange keine Reaktion bis zum späten Samstagabend des 23. März, als Britta Spiekermann vom ZDF-Hauptstadtstudio mit der Veröffentlichung eines Artikels vorpreschte. Auch dieser Umstand ist kein Zufall. Frau Spiekermann ist jene mutige Journalistin, die im Oktober 2022 als einzig unmaskierte Person im Saal der Bundespressekonferenz den Oscar-verdächtigen Aufritt Lauterbachs mit der Spiegel-Kolumnistin Margarete Stokowski hinterfragte [3]. Die Büchse der Pandora war geöffnet, das Thema nicht mehr totzuschweigen. Am Tag darauf geschah das zu Befürchtende. Der ursprünglich faire und wohltuend sachliche ZDF-Artikel Spiekermanns wurde editiert und verwässert. Spiegel, t-online und weitere Medien sprangen auf den Zug, berichteten über die freigeklagten Protokolle, vergaßen dabei nicht, Paul Schreyer und sein Magazin Multipolar mit den üblichen diffamierenden Etiketten zu belegen [4]. Das bewährte Stilmittel lautet „Zerstöre den Ruf des Boten, dann hört man sich seine Botschaft nicht an!“

Rückschaufehler?

Das war der damalige Stand der Wissenschaft. Wir wussten es einfach nicht besser. Es handelt sich um Rückschaufehler.
Solche Sätze liest man immer wieder. Sie sind falsch. Die warnenden Stimmen, die Recht behielten, waren immer da und zwar in Echtzeit. Die Stimmen wurden ignoriert und wenn das nicht mehr funktionierte, wurden sie mundtot gemacht. Was die auch vom RKI festgestellte Unwirksamkeit bis Schädlichkeit der Masken angeht, verweisen wir auf Artikel des Clubs der klaren Worte aus dem Jahr 2020 [5, 6, 7]. Es sind keine politischen Rückschaufehler, es war eine politische Echtzeitblindheit. Vieles deutet daraufhin, dass diese Politik der Blindheit nicht aus Dummheit sondern mit purer Absicht geschah. Stichwort Angsterzeugung! Stichwort „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“. Das Strategiepapier wurde im März 2020 geleaked. Viele Portale, auch der Club der klaren Worte, haben es hochgeladen und darüber berichtet [8, 9]. Dieses Papier ist nicht geschwärzt. Einer der Autoren, der Soziologe Heinz Bude, gibt mittlerweile schamlos zu: „Wir haben gesagt, wir müssen ein Modell finden, um Folgebereitschaft herzustellen.“ [10] Folgebereitschaft alias Gehorsam erreicht man durch Angst! Es ging stets um die Erzeugung von Angst. Dieser Gehorsam wurde und wird bis heute als Solidarität verkauft. 

Wer ist Mister X?

Um diese Frage dreht sich gerade alles. Welche Person hat im März 2020 entschieden, die Risikobewertung von mäßig auf hoch zu ändern? War es ein einfacher Mitarbeiter des RKI, dessen Chef Lothar Wieler, war es Jens Spahn oder Angela Merkel? Auf Grundlage der Hochstufung basierten alle Lockdowns und Grundrechtseinschränkungen. Gerichte beriefen und berufen sich bis heute auf die damit verbundene mutmaßlich wissenschaftliche Expertise des RKI. Wer ist Mister oder Misses X? War es ein Politiker oder ein Wissenschaftler, der entschied, die Gefahrenlage hoch zu skalieren? Entscheiden Sie selbst, welche Antwort Ihnen schlüssiger erscheint, denn die Brisanz der Frage könnte größer nicht sein. Sollte sich bewahrheiten, dass es ein externer politischer Akteur war, hieße das übersetzt: 
Die Maßnahmen folgten nicht der Wissenschaft. Die Wissenschaft folgte den Maßnahmen. Die Aufgabe des RKI bestand nur darin, Argumente zu liefern, die den gewollten Grundrechtseinschränkungen einen wissenschaftlichen Anstrich verleihen.
Die Antwort auf die Frage steht im geschwärzten Bereich. Sie steht in der Black Box der RKI-Protokolle. Vielleicht. Es hat schon Ereignisse gegeben, bei welchen die Black Box, bei welchen gleich zwei Flugschreiber nie gefunden wurden.