Wie RAin Katja Wörmer heute bei Bittel TV sagte, ist die Anzeige der Hafenanwälte gegen Füllmich u.a. damit begründet worden, daß er 700.000 Euro als Darlehen entnommen und sie als Mitgeselleschafter nicht darüber informiert habe, was sie mit anliegendem Gesellschaftervertrag begründet hatten.

Den gemeinsamen Beschluß, daß jeder der vier Gesellschafter Alleinvertretungsrecht habe (also die anderen nicht zu fragen brauche), hatten sie aber nicht beigefügt, so daß der Staatsanwalt und der Haftrichter den falschen Eindruck haben mußten, daß Füllmich etwas Unrechtes getan habe.

Auf Vorhalt habe die Anzeigenerstatterin RAin Antonia Fischer am 03.04. als Zeugin dazu erklärt, daß man diesen Beschluß versehentlich vergessen habe beizufügen! Durch das „Versehen“ der Hafenanwälte kam Füllmich in den Knast. Sie erklärte auch explizit, daß man ihn habe in den Knast bringen wollte. Wie kann man da noch an ein „Versehen“ glauben?

Damit handelt es sich um genau die Konstruktion, die in der Abschrift des Dossiers von BKA und/oder VS vorgeplant war. Was bedeutet, daß sie nichts echtes Strafbares gefunden haben, so daß sie etwas erfinden mußten.

Das Dossier, mit dem die Behörden 2021 die Verhaftung Füllmichs planten, damit er kein politisches Amt (Parteivorsitzender der Basis) ausüben kann, soll Antonia Fischer als Quatsch bezeichnet haben. Marcel Luthe bezeichnete sie als einen Freund, der wiederum als Anwalt den Anwalt Marcel Templin vertritt, der Füllmichs Konto mit dem Geld von Hausverkauf pfänden ließ.

Die mutmaßlich zweite Geheimdienst-Konstruktion, um Füllmich in den Knast zu bringen, ist, daß RA Justus Hoffmann in der Anzeige schrieb, er habe sich von Füllmich bedroht gefühlt, weil er als Cowboy-Fan und Ranchbesitzer ein altes Winchester-Gewehr im Schrank zu liegen habe. Normalerweise hätte Füllmich nach der Anzeige rechtliches Gehör gewährt werden müssen. Damit wären die Konstruktionen zusammengefallen. Also hatte Hoffmann an den StA geschrieben, daß er in dem Fall die Anzeige zurückziehen werde. So kam es zur kafkaesken Verhaftung ohne vorherige Anhörung!

Vorher hatte die OStAin Reinecke wegen Geldwäscheverdachts ermittelt und eingestellt, da sie an den Überweisungen nichts Unrechtes erkannte. Das war 2-3 Monate vor der Anzeige der Hafenanwälte.

Füllmich hat inzwischen den StA angezeigt. Seine drei Anträge wurden bisher nicht entschieden (Haftprüfung, also sofortige Entlassung, Einstellung der Ermittlungen gegen die Ehefrau, Einstellung der Überwachung der Telefonate mit der Ehefrau).

Als Zeugen sollen noch Prof. Martin Schwab (der bei den Mediations-Zoom-Konferenzen dabei war) und RA Tobias Weißenborn gehört werden. Fortsetzung erst am 19.4. im LG Göttingen.