Der Fall Schönbohm scheint zu offenbaren, was viele Kolleginnen und Kollegen längst vermuteten.

Medienberichten zufolge soll das BMI versucht haben, den Bundesverfassungsschutz auf den ehemaligen BSI Präsidenten Arne Schönbohm angesetzt zu haben. Ziel sollte es sein, Gründe zu finden, die die Absetzung des Laufbahnbeamten, Arne Schönbohm, im Nachgang begründen zu können.

Die Absetzung von Schönbohm erfolgte aufgrund eines Beitrages einer Satiresendung im ZDF. Das ZDF Magazin Royale, welches von Jan Böhmermann moderiert wird, unterstellte Schönbohm eine besondere Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten.

Sollten sich die Vorwürfe gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, SPD bestätigen, wäre das ein handfester Skandal.

In diesem Zusammenhang erinnern wir noch einmal an das Vorhaben des BMI, das Bundesdisziplinargesetz zu ändern. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis künftig ohne gerichtliche Disziplinarklage durchgeführt werden können. Eine behördliche Verfügung, gegen die sich ein Beamter dann im Nachgang wehren kann, soll ausreichen.

Sowohl die Deutsche Polizeigewerkschaft, als auch der dbb Beamtenbund und Tarifunion haben sich mehrfach vehement gegen ein solches Vorhaben ausgesprochen. Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 12. Juni 2023 hat der stellv. Bundesvorsitzende des dbb, Heiko Teggatz seine Ablehnung u.a. bereits mit dem Umgang des ehemaligen BSI Präsidenten Schönbohm begründet.

„Ich möchte Frau Ministerin Faeser dringend raten, die Finger von einer solchen Gesetzesänderung zu lassen. Am Beispiel Schönbohm wird deutlich wie gefährlich es ist, einer gewissen Willkür zum Opfer zu fallen.“, mahnt Teggatz „Der Gesetzgeber hat die Aufgabe Willkür zu unterbinden. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf besteht die Gefahr, Willkür eher zu fördern.“

Quelle:

https://www.dpolg-bundespolizei.de/aktuelles/news/neues-bundesdisziplinargesetz-bdg-koennte-willkuer-befeuern/