Anfrage vom Sonntag, 23. Januar 2022 12:03

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, Ihnen geht es gut.

Gesundheitsminister Lauterbach bestätigte bei Lanz kürzlich, dass auch positive Schnelltests ohne PCR-Bestätigung in die RKI-Statistik der sogenannten Neuinfektionen aufgenommen würden.

Das ist insofern kurios, da Corona-Schnelltests eine sehr miserable Qualität in der Auswertung von Proben haben, die zudem von Laien, oft von kleinen Kindern durchgeführt werden. Zudem erhöhen Schnelltest-Positive, die in die Statistik eingehen, künstlich die Positivrate der Infizierten, da die negativen Schnelltests generell nicht die Statistik einfließen.


Meine Fragen:

  • Wie hoch ist der prozentuale Anteil der positiven Schnelltests, die nicht durch einen PCR Test bestätigt wurden und die das Gesundheitsamt Offenburg statistisch relevant an das RKI gemeldet hatte?
  • Wie begegnet das Gesundheitsamt Offenburg der mathematischen Problematik, dass durch PCR-Tests bestätigte positive Schnelltests und positive Schnelltests, die ohne PCR-Bestätigung in die offizielle Statistik eingehen, die positiv Rate der Infizierten künstlich manipuliert (erhöht) wird?

Wie lässt sich die Handhabung der Neuinfektionen mit dem infektionsschutzgesetz (IFSG) vereinbaren, wenn das IFSG vorschreibt, dass eine Infektion erst dann eine Infektion ist, wenn sich ein Erreger IM MENSCHLICHEN KÖRPER vermehrt? Die Prüfung auf Vermehrungsfähigkeit in einem Labor ist a nicht gleichzusetzen mit der Situation im menschlichen Körper, wo der wichtige Faktor IMMUNSYSTEM ja eine zentrale Rolle spielt. Also Vermehrung ist nicht gleich Vermehrungsfähigkeit. Ich verweise dazu auf diesen Artikel: https://achern-weiss-bescheid.de/2022/01/22/die-suche-nach-dem-osterhasen-oder-der-osterhasenleugner/

  • Wie viele positiv-Proben seit Erfassung wurden Labor-seits tatsächlich auf Vermehrungsfähigkeit geprüft? Prozentualer Anteil und effektiver Anteil.
  • Bei wie vielen dieser Prüfungen wurde einen Vermehrungsfähigkeit festgestellt?
  • Wie wird sichergestellt, dass auch tatsächlich eine Vermehrung im menschlichen Körper des jeweiligen hinter der Probe stehenden Menschen stattfindet?
  • Wie viele der gemeldeten sogenannten NEUINFEKTIONEN sind streng nach den Vorgaben des IFSG erfasst worden?

Abschließend zwei letzte Fragen:

  • Wie hoch ist der Anteil der gemeldeten Neuinfektionen, bei denen der CT Wert für die PCR Analyse bekannt ist.
  • Ab welchen CT-Wert [CT < X] werden Proben als positiv an das RKI gemeldet?

Vielen Dank

Stephan Roth

Freier Journalist

IPC-22 A-17 C.1940.48 EU

Antwort Pressestelle Gesundheitsamt Offenburg, 28. Januar 2022 09:37

Sehr geehrter Herr Roth,

zu Ihren Fragen:

  1. Negative Bestätigungstests sind nicht meldepflichtig, daher können wir darüber keine validen Angaben machen. Zur Statistik des RKI siehe Frage 2)
  2. In die offizielle Statistik zu den Fallzahlen gehen aktuell nur positive PCR-Tests ein.
  3. Das Gesundheitsamt veranlasst nur in Einzelfällen eine Virusanzucht, wenn zum Beispiel die Infektiosität nach bereits längerer Krankheitsdauer und fortbestehenden Positiv-Testungen beurteilt werden soll. Ansonsten bestätigt ein positiver PCR- oder Antigentest eine Infektion mit dem Virus, siehe Frage 5). Über die Anzahl der veranlassten Virusanzuchten führt das Gesundheitsamt keine Statistik.
  4. s.o.
  5. Die Definition eines bestätigten Corona-Falls legt das RKI fest (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile). Demnach handelt es sich um eine nachgewiesene Infektion, wenn ein labordiagnostischer Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis, Antigennachweis oder Erregerisolierung vorliegt.
  6. s.o.
  7. Bei allen gemeldeten positiven PCR-Tests wird der Ct-Wert von Seiten des Labors angegeben.
  8. Das Labor legt fest, ab welchem Ct-Wert dem Gesundheitsamt ein Befund als positiv oder negativ gemeldet wird. Positive Erstnachweise werden dann vom Gesundheitsamt an das RKI gemeldet.

Freundliche Grüße
Pressesprecher

Rückfragen an das Gesundheitsamt

Hallo Herr Hockejos,

vielen Dank!

So wie ich Ihre Aussagen verstehe, sind demnach alle positiven PCR Tests, die an das RKI gemeldet werden, NICHT nach dem IFSG als INFEKTIONEN zu verstehen, da der Nachweis der Vermehrung IM MENSCHLICHEN KÖRPER nie und selbst der Nachweis der Vermehrungsfähigkeit nur in Ausnahmefällen erbracht wird. Ist dies so korrekt interpretiert?

Gestatten Sie mir weitere Fragen:

Zu 1: Da die negativen ausfallenden Schnelltests nicht meldepflichtig sind, verzerrt dies die Positivrate der Statistik nach oben.

  • Ist dies dem Gesundheitsamt bekannt?
  • Auf die Monate 01.21-12.21 bezogen, wie viel Prozent machen die positiven PCR-Tests aus, die einen zuvor gemachten Schnelltest bestätigen? Wie viele positiven PCR Tests gab es in 2021, bezogen auf die Ortenau, insgesamt?

Zu 2: Ist immer klar ersichtlich, wenn dem Gesundheitsamt ein positiver Fall gemeldet wird, ob dieser durch einen Schnelltest oder einen PCR Test gewonnen wurde? Könnten Sie mir beispielhaft ein anonymisiertes Dokument zur Verfügung stellen, wie eine Meldung eines positiven Falles an das Gesundheitsamt aussieht? Email, Papierform, Datenübermittlung. Welche Werte werden zu einem Positiven Fall an das Gesundheitsamt übermittelt?

Zu 3.

  • Das Gesundheitsamt führt laut Ihrer Aussage nur in Einzelfällen eine Virusanzucht durch. Könnten Sie mir hier beispielhaft ein Dokument, gerne anonymisiert, bereitstellen, das die Beauftragung eines Labors zeigt, welches eine Virusanzucht durchführen soll. Könnten Sie mir auch ein Dokument bereitstellen, das ein damit beauftragtes Labor zurückschickt, worin erkenntlich ist, wie das Ergebnis dieser Virusanzucht war? Welche Labore wurden damit beauftragt? Wer ist Auftraggeber?
  • Wenn nur in Ausnahmefällen eine Prüfung auf Vermehrungsfähigkeit (Anzucht) stattfindet, wie stellt das Gesundheitsamt Offenburg sicher, dass es sich bei den anderen Fällen tatsächlich um IFSG-Konforme Infektionen handelt? Die Vermehrung IM MENNSCHLICHEN KÖRPER ist ja eine im IFSG festgeschriebene Bedingung.
  • Können Sie Ihre Aussage bestätigen, dass ein positiver PCR oder Antigentest „eine Infektion mit dem Virus“ bestätigt? Eine Infektion nach dem IFSG bedeutet ja, dass eine Vermehrung im menschlichen Körper stattfinden muss. Wie kann dies ein PCR Test feststellen? Ein PCR Test erkennt ja auch kein Virus, sondern lediglich möglicherweise einen Teil davon. Ein Beurteilung des Status einer möglichen Infektion kann ist ja alleine durch das Ergebnis eines PCR Tests ja nicht möglich.  

Ich verweise hier auf Aussagen im Epidemiologischen Bulletin Nr. 39/2020 des RKI:

Und weiter:

Zu 5. Wenn das RKI positive Fälle ohne den Nachweis der Vermehrung als INFEKTION in die Statistik aufnimmt, dann sind diese Fälle aus Sicht des IFSG keine Infektionen. Ist das so korrekt interpretiert?

Zu 7:  Wie viele PCR Tests gingen als positive Tests in die RKI Statistik ein, mit einem höheren CT Wert als 30?

Zu 8:

  • Ihrer Aussage, dass ein Labor den CT Wert, ab wann ein Test als positiv zu werten ist, selbst festlegt, entnehme ich, dass es keine Standardisierung in der Auswertung gibt. Ist das so korrekt?
  • Erhält ein Labor für die Ermittlung eines positiven Tests mehr Geld, als bei einem negativen Test? Also wird beispielsweise der Mehraufwand, die Daten an das Gesundheitsamt zu übermitteln, gesondert vergütet?
  • Wie sehen die Vergütungssätze hier aus und wer bezahlt diese?

Weitere Fragen:

  • Wie viele positive PCR Tests der Monate 01.21-12.21 gingen in die Statistik ein, die die ein und dieselbe Person betreffen. Bspw. weil ein weiterer PCR Test wenige Tagen nach dem ersten Test zur Überprüfung gemacht wurde.
  • Das US-Amerikanische CDC empfahl Laboren, den PCR Test als Werkzeug zur Ermittlung von positiven Fällen nicht weiter zu verwenden, da er nicht sauber zwischen Influenza und Sars-Cov-2 unterscheide.
    https://www.cdc.gov/csels/dls/locs/2021/07-21-2021-lab-alert-Changes_CDC_RT-PCR_SARS-CoV-2_Testing_1.html

    Ist dies dem Gesundheitsamt Offenburg bekannt?

    Laut Aussagen des Gesundheitsamts Offenburg (2020), werden positive Fälle nie auf Influenza oder andere Erreger untersucht. Es bliebe, so Frau Dr. Rauer damals, immer bei dem einen Test.
    Erklärt sich so das kuriose Verschwinden der normalen Saisonalen Grippe?

Ich bitte Sie ganz konkret auf meine Fragen einzugehen. Leider hatten Sie sich in der ersten Antwort teilweise sehr allgemein gehalten.

Vielen Dank!

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

Stephan Roth

Freier Journalist

IPC-22 A-17 C.1940.48 EU

www.achern-weiss-bescheid.de

Antwort

Guten Morgen Herr Roth,

Ihre weiteren Anfragen haben wir erhalten. Dem Gesundheitsamt ist bekannt, dass die Positivrate der Statistik aufgrund der nicht meldepflichtigen Schnelltests verzerrt ist – dazu sind wir aber nicht der richtige Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich an das Sozial- oder Bundesgesundheitsministerium, respektive RKI in Ihren weiteren Fragen. Anonymisierte Dokumente können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen.

Freundliche Grüße

Kai Hockenjos
________________________________
Pressesprecher
Stabsstelle und Büro von Landrat Frank Scherer

Landratsamt Ortenaukreis
Badstraße 20
77652 Offenburg

Tel: 0781 805 9635
Fax: 0781 805 9573

kai.hockenjos@ortenaukreis.de
www.ortenaukreis.de


Erneute Antwort

Guten Tag.

Ihre weiteren Fragen beantworten wir wie folgt:

So wie ich Ihre Aussagen verstehe, sind demnach alle positiven PCR Tests, die an das RKI gemeldet werden, NICHT nach dem IFSG als INFEKTIONEN zu verstehen, da der Nachweis der Vermehrung IM MENSCHLICHEN KÖRPER nie und selbst der Nachweis der Vermehrungsfähigkeit nur in Ausnahmefällen erbracht wird. Ist dies so korrekt interpretiert?

Hierzu müssten Sie bitte das RKI kontaktieren. Wir melden vorschriftsgemäß.

Gestatten Sie mir weitere Fragen:


Zu 1: Da die negativen ausfallenden Schnelltests nicht meldepflichtig sind, verzerrt dies die Positivrate der Statistik nach oben. Sie gaben an, diesen Fehler zu kennen. Um eine korrekte Positivrate zu ermitteln, könnte man diese Fälle herausrechnen.

  • Auf die Monate 01.21-12.21 bezogen, wie viel Prozent machen die positiven PCR-Tests aus, die einen zuvor gemachten Schnelltest bestätigen? Wie viele positiven PCR Tests gab es in 2021, bezogen auf die Ortenau, insgesamt?

Diese Information ist öffentlich frei zugänglich über die Tagesberichte des LGA. Wir sind kein Recherchedienst.

Zu 2: Ist immer klar ersichtlich, wenn dem Gesundheitsamt ein positiver Fall gemeldet wird, ob dieser durch einen Schnelltest oder einen PCR Test gewonnen wurde? Könnten Sie mir beispielhaft ein anonymisiertes Dokument zur Verfügung stellen, wie eine Meldung eines positiven Falles an das Gesundheitsamt aussieht? Email, Papierform, Datenübermittlung. Welche Werte werden zu einem Positiven Fall an das Gesundheitsamt übermittelt?

Ja, dies ist immer ersichtlich. Ein Laborbefund kommt, wie gesetzlich vorgeschrieben, über einen elektronischen Meldeweg an das GA. In diesen Fällen wird neben den Daten zur Person auch das Ergebnis der Befundung des Laborarztes mitgeteilt. Postiv/ negativ. Die Antigentests werden über unser Meldeformular oder per Mail über sichern Datentransfer gemeldet. Ein Dokument können wir wegen des Aufwands nicht übersenden.

 Zu 3.

  • Das Gesundheitsamt führt laut Ihrer Aussage nur in Einzelfällen eine Virusanzucht durch. Könnten Sie mir hier beispielhaft ein Dokument, gerne anonymisiert, bereitstellen, das die Beauftragung eines Labors zeigt, welches eine Virusanzucht durchführen soll. Könnten Sie mir auch ein Dokument bereitstellen, das ein damit beauftragtes Labor zurückschickt, worin erkenntlich ist, wie das Ergebnis dieser Virusanzucht war? Welche Labore wurden damit beauftragt? Wer ist Auftraggeber?

Hierzu müssten Sie das RKI kontaktieren. Die Proben gingen an das Referenzlabor des RKI. Ein Dokument können wir wegen des Aufwands nicht übersenden.

  • Wenn nur in Ausnahmefällen eine Prüfung auf Vermehrungsfähigkeit (Anzucht) stattfindet, wie stellt das Gesundheitsamt Offenburg sicher, dass es sich bei den anderen Fällen tatsächlich um IFSG-Konforme Infektionen handelt? Die Vermehrung IM MENNSCHLICHEN KÖRPER ist ja eine im IFSG festgeschriebene Bedingung.

Hierzu müssten Sie das RKI kontaktieren. Wir melden vorschriftsgemäß.

  • Können Sie Ihre Aussage bestätigen, dass ein positiver PCR oder Antigentest „eine Infektion mit dem Virus“ bestätigt? Eine Infektion nach dem IFSG bedeutet ja, dass eine Vermehrung im menschlichen Körper stattfinden muss. Wie kann dies ein PCR Test feststellen?

Hierzu müssten Sie das RKI kontaktieren. Wir melden vorschriftsgemäß.

  • Kann ein PCR Test ein Virus erkennen / detektieren?

Hierzu müssten Sie das RKI kontaktieren.

  • ist es möglich, auf Basis eines positiven Test, Aussagen zu treffen über den Status einer möglichen Infektion? Also sagt ein positiver Test etwas aus über Krankheit, Übertragbarkeit, Vermehrungsfähigkeit des Getesteten?

Hierzu müssten Sie das RKI kontaktieren.

Ich verweise hier auf Aussagen im Epidemiologischen Bulletin Nr. 39/2020 des RKI:

  • ist es denkbar, dass beim Testen von hauptsächlich symptomfreien Menschen, so wie es bei Corona schon immer stattfindet, der größte Teil der positiv getesteten Menschen tatsächlich einfach nur gesund, also falsch positiv sind?

Hierzu müssten Sie das RKI kontaktieren.


Beachten Sie bitte dieses RKI Dokument:
https://web.archive.org/web/20210407120537/https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Infografik_Antigentest_PDF.pdf?__blob=publicationFile

Zu 5. Wenn das RKI positive Fälle ohne den Nachweis der Vermehrung als INFEKTION in die Statistik aufnimmt, dann sind diese Fälle aus Sicht des IFSG keine Infektionen. Ist das so korrekt interpretiert?

Hierzu müssten Sie das RKI kontaktieren.

Zu 7:  Wie viele PCR Tests gingen als positive Tests in die RKI Statistik ein, mit einem höheren CT Wert als 30?

Dazu führen wir keine Statistik, wenden Sie sich an das RKI.

Zu 8:

  • Ihrer Aussage, dass ein Labor den CT Wert, ab wann ein Test als positiv zu werten ist, selbst festlegt, entnehme ich, dass es keine Standardisierung in der Auswertung gibt. Ist das so korrekt?

Es gibt nach unserer Kenntnis keinen bundesweiten Standard-Grenzwert.

  • Erhält ein Labor für die Ermittlung eines positiven Tests mehr Geld, als bei einem negativen Test? Also wird beispielsweise der Mehraufwand, die Daten an das Gesundheitsamt zu übermitteln, gesondert vergütet?

Für Vergütungen sind wir nicht zuständig.

  • Wie sehen die Vergütungssätze hier aus und wer bezahlt diese?

Für Vergütungen sind wir nicht zuständig.

Weitere Fragen:

  • Wie viele positive PCR Tests der Monate 01.21-12.21 gingen in die Statistik ein, die die ein und dieselbe Person betreffen. Bspw. weil ein weiterer PCR Test wenige Tagen nach dem ersten Test zur Überprüfung gemacht wurde.

Bei den letztgenannten  Fällen geht der Fall nicht erneut in die Statistik ein. Nur bei erwiesener Neuinfektion (Definition finden Sie beim RKI) mit einem anderen Subtyp und nach einer Plausibilitätsprüfung im Einzelfall könnte eine Person zweimal positiv gemeldet werden.

Das US-Amerikanische CDC empfahl Laboren, den PCR Test als Werkzeug zur Ermittlung von positiven Fällen nicht weiter zu verwenden, da er nicht sauber zwischen Influenza und Sars-Cov-2 unterscheide.
https://www.cdc.gov/csels/dls/locs/2021/07-21-2021-lab-alert-Changes_CDC_RT-PCR_SARS-CoV-2_Testing_1.html

Ist dies dem Gesundheitsamt Offenburg bekannt?

Hierzu müssten Sie das RKI kontaktieren.


Laut Aussagen des Gesundheitsamts Offenburg (2020), werden positive Fälle nie auf Influenza oder andere Erreger untersucht. Es bliebe, so Frau Dr. Rauer damals, immer bei dem einen Test.
Erklärt sich so das kuriose Verschwinden der normalen Saisonalen Grippe?

Hierzu müssten Sie das RKI kontaktieren.

Im Übrigen verweisen wir vollumfänglich auf die bisherigen Ausführungen.

Freundliche Grüße
________________________________
Pressesprecher
Stabsstelle und Büro von Landrat Frank Scherer

Landratsamt Ortenaukreis
Badstraße 20
77652 Offenburg

Tel: 0781 805 9635
Fax: 0781 805 9573