An:
Staatsanwaltschaft Baden-Baden
Dr. Axel  I s a k
In seiner Funktion als leitender Oberstaatsanwalt
Gutenbergstraße 13
76532 Baden-Baden

Sehr geehrter Herr Dr. Axel I s a k,

der Verfasser hofft Sie bei bester Gesundheit.

Durch eine Datenabfrage beim LKA BW erhielt der Verfasser die Information, dass nach der Person Stephan Roth mittlerweile gefahndet würde, veranlasst durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Zumindest liest er die dort aufgeführten Einträge in diesem Sinne. Zur Information sei Ihnen mitgeteilt, dass der Verfasser erst letzte Woche Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen die drei beim Amtsgericht Achern in der Sache handelnden Richter Dizel, Rappenecker und Rolofs getätigt hat.

Der Verfasser bestreitet zudem, dass Herr Rolofs in seiner Rolle als „Direktor des Amtsgerichts“ als Richter tätig werden kann. Der Verfasser verweist hier auf das Schreiben des Verfassers an das Amtsgericht, datiert zum 03.04.2023 (auf USB Stick), worin dies erläutert wird und beantragt eine Prüfung dieses Sachverhalts. Entsprechend waren – nach Auffassung des Verfassers – Bescheide zu Befangenheitsanträgen und weitere, gezeichnet durch Herrn Rolofs als „Direktor des Amtsgerichts“, unwirksam, da Herr Rolofs als „Direktor des Amtsgerichts“ keine Aufgaben im Bereich eines Richters ausüben darf.

Ihr Kollegen Leber erhielt durch den Verfasser am 11.05.2023 um 07:56 Uhr per Email die ausführlich ausgearbeitete Klage des Verfassers gegen den Beitragsservice, mit der Aufforderung, diese als Grundlage für Ermittlungen gegen die Täter der Corona-Verbrechen heranzuziehen. Ist dies mittlerweile geschehen? Falls nicht, beantragt der Verfasser mit diesem Schreiben, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen.

Mittlerweile muss man – alleine auf Basis der vom PEI herausgegebenen Zahlen – davon ausgehen, dass schon mehr als 100 000 Menschen durch die Corona-„Impfung“ systematisch umgebracht wurden. Dies sollte auch für eine an die Politik gebundene Staatsanwaltschaft Grund genug sein, ggf. auch gegen Politiker vorzugehen. Andere Verdächtige sitzen in Institutionen, wie dem PEI, der StIKo, dem RKI oder dem Gesundheitsministerium, aber vor allem bei PFIZER, dem Impfstoffhersteller. Denn aus dessen internen Studien zu den Corona-Impfstoffen, deren Ergebnisse PFIZER für 75 Jahre unter Verschluss halten wollte, ein US-Gericht dieses Vorhaben aber kippte, zeigte sich für Interessierte spätestens im April 2021, dass von den ca. 40 000 Studienteilnehmern knapp 1200 verstarben und ca. 11 000 bis zum Erstellen der Dokumente noch nicht wieder von den Nebenwirkungen genesen waren. Weshalb wurden die Impfungen nicht unmittelbar eingestellt? Weshalb gab es Impfempfehlungen für junge Menschen, für Schwangere? Neben einer sehr hohen Übersterblichkeit, beklagt Deutschland derzeit auch einen Rückgang von bis zu 20% der Lebendgeburten, demgegenüber ein entsprechender Anstieg an Aborden steht.

All diese Informationen finden Sie in der Klage gegen den Beitragsservice, gespeichert auf dem mitgelieferten USB Stick, welche als Grundlage für Ermittlungen dienen kann.

Der Verfasser stellt hiermit auf Basis der gelieferten Informationen Strafanzeige gegen durch die Staatsanwaltschaft zu ermittelnde Täter.

Diese Klage wird im Übrigen auch Grundlage sein, um die vorliegenden Angelegenheiten gegen die Person Stephan Roth auf internationaler Ebene vor den Gerichtshöfen in Den Haag und Straßburg vorzutragen und er wird auch etliche Beteiligte beim Namen nennen, sollten die Verfahren gegen die Person Stephan Roth nicht zeitnah eingestellt werden. Dabei wird der Verfasser versuchen darzulegen, dass sich gegen diesen ein System von Amtsträgern stellt, dessen Handlungen den Tatbestand der bandenmäßigen Erpressung erfüllen. Denn neben finanziellen Interessen von Behörden, gab es – schon damals, aber spätestens heute für jeden gut ersichtlich – umfangreiche politische Interessen, Corona-bedingte Maßnahmen mit Nachdruck durchzusetzen. Diesem Druck widersetzte sich der Verfasser schon früh, indem er das universelle Recht zum Widerstand nutzte, auf friedliche Weise. Der Verfasser war niemals verpflichtet, sich in der von der Stadt Achern erwarteten Weise mit den Bescheiden zu befassen, da ein System, das sich ganz offensichtlich gegen die Menschen stellt und diese in existentielle Not und Tod treibt, seinen Anspruch darauf verspielt.  

Hochachtungsvoll

R o t h, Stephan

Anlagen