Staatsanwaltschaft Berlin stellt Strafverfahren gegen Prügel-Polizist & Zugführer der 11. Hundertschaft der Berliner Polizei ein.

https://www.haintz-legal.de/blog/detail/staatsanwaltschaft-berlin-stellt-strafverfahren-gegen-pruegel-polizist-ein

BE11100 wurde unter dem #KnieInsGesicht im Rahmen einer Demonstration am 29.08.21 in Berlin deutschlandweit bekannt. Es ist nicht das erste Mal, dass der Prügelpolizist grundlos und völlig unverhältnismäßig ausgerastet. Siehe dazu den Beitrag im Tagesspiegel.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ein-zugfuhrer-einer-hundertschaft-fallt-durch-gewalt-auf–erneut-wird-ermittelt-5751865.html

Es ist festzustellen, dass sich Polizisten im Einsatz, gerade in Berlin, praktisch alles erlauben können, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen. Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig. Nach Ansicht der Polizei sei der Kniestoß notwendig gewesen, um den Betroffenen schnellstmöglich aus dem Bereich zu entfernen. Die Staatsanwaltschaft lässt dieses „Argument“ genügen, ein Armutszeugnis!

Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 27.09.2023 liegt mir vor. Der Betroffene der Polizeigewalt hat gegen die Einstellungsverfügung Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingelegt.